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Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
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Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
- deutsche Filmhochschulen
- (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
- (Kurz-)Filmverleiher
- AG Kurzfilm
- AG Animationsfilm
- AG DOK
- Kurzfilm Agentur Hamburg e.V.
- interfilm Berlin
- Länderförderer
- Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.
Weitere Voraussetzungen:
- der vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein
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der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben:
- die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
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die Regie wurde von einer Person geführt
- mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- der Schweiz
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und mindestens eine Produzentin oder Produzent
- hat eine deutscher Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz in Deutschland und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder
- der Schweiz
- der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
- der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden
- der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben
- die Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG) liegt vor
- die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) liegt vor
- der Film darf der Jury vorgeführt werden
- der Film darf im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden
- der Film darf in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden
- der Film darf in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden
- der Film darf auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden