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Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
    • deutsche Filmhochschulen
    • (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
    • (Kurz-)Filmverleiher
    • AG Kurzfilm
    • AG Animationsfilm
    • AG DOK
    • Kurzfilm Agentur Hamburg e.V.
    • interfilm Berlin
    • Länderförderer
    • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.

Weitere Voraussetzungen:

  • der vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein
  • der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • die Regie wurde von einer Person geführt
      • mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
      • der Schweiz
    • und mindestens eine Produzentin oder Produzent
      • hat eine deutscher Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz in Deutschland und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder
      • der Schweiz
    • der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
  • der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden
  • der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben
  • die Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG) liegt vor
  • die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) liegt vor
  • der Film darf der Jury vorgeführt werden
  • der Film darf im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden
  • der Film darf in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden
  • der Film darf in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden
  • der Film darf auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden