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10.12.2015

Aktionsbündnis Parité reicht Popularklage für mehr Frauen in den Parlamenten ein

In kommunalen Parlamenten in Bayern sind Frauen mit nur knapp 25 % vertreten, obwohl die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern heute annährend gleich hoch ist. Verstoßen die bayerischen Wahlgesetze gegen den Gleichstellungsparagraphen im Grundgesetz? Dies soll mit einer Popularklage überprüft werden, die das Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten am 10. Dezember 2015 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen wird.

„Natürlich verfügen Frauen nicht über eine zu geringe Qualifikation für politische Ämter, sondern es braucht neue und bessere Rahmenbedingungen. Die Quote alleine löst auch hier nicht das Problem, sie ist nicht die Ultima Ratio. Aber sie könnte ein Anstoß sein, sich verstärkt um die Frauen zu bemühen“, erklärt Gabriele Rottmann-Heidenreich, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Würzburg.

Hintergrund
Seit knapp 100 Jahren gibt es das aktive und passive Frauenwahlrecht. Die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern ist heute annähernd gleich hoch. Und dennoch sind Frauen in den kommunalen Parlamenten mit nur knapp 25% vertreten, hier ist die Unterrepräsentanz von Frauen am deutlichsten. Wie kann auch hier Gleichberechtigung erreicht werden? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Gleichstellungsbeauftragten, sondern zahlreiche Verbände und Vereine. In Bayern schlossen sie sich im Jahr 2014 zu einem Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten zusammen. Ziel dieser Initiative ist, dass künftig alle Parteien ihre Wahllisten je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzen.

Aktionsbündnis auf breiter Ebene
Als größter Frauenverband Bayerns ist der Bayerische Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) seit März 2015 Teil des Bündnisses. Und auch der Bayerische Landesfrauenrat, in dem in 49 Mitgliedsverbänden vier Millionen organisierte Frauen vertreten sind, ist dabei: „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Hälfte der Bevölkerung bei der Mitgestaltung politischer Entscheidungen benachteiligt wird!“, erklärte die Präsidentin Hildegund Rüger bereits anlässlich der Dienstbesprechung der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten am 9. Juli 2015 in München.

Ausnahme Bayern
Die Möglichkeit zur Popularklage besteht nur in Bayern. Sie berechtigt alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch juristische Personen wie Vereine oder Initiativen dazu, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird. Im konkreten Fall geht es darum prüfen zu lassen, ob die bayerischen Wahlgesetze gegen den Gleichstellungsparagrafen im Grundgesetz verstoßen Der überparteiliche Zusammenschluss des Aktionsbündnisses wurde in Bayern gegründet und verfolgt das Ziel, dass künftig alle Parteien ihre Wahllisten paritätisch besetzen müssen. Auch der Landesfrauenrat Baden-Württembergs hat sich am 23.10.2015 der Popularklage angeschlossen.

Frankreich erließ ein ähnliches Gesetz bereits am 6. Juni 2000. In Deutschland fordert der Deutsche Frauenrat seit 2010 Geschlechterparität bei Wahlen in Deutschland. Hier solle die Bundesregierung Initiativen zur Schaffung von Paritätsgesetzen für Wahlen auf allen politischen Ebenen ergreifen.