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08.09.2016

Beteiligung des Landkreises an der Ortsumgehung Rimpar - Kreisstraßen WÜ 3 und WÜ 8

Mit Beschluss vom 18.07.2005 hat der Kreistag der Übernahme der Trägerschaft für den Bau der Ortsumgehungen unter der Maßgabe zugestimmt, dass dem Landkreis Würzburg dadurch weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen entstehen. Dieser Beschluss wurde am 16.07.2008 dahingehend erweitert, dass das erforderliche Planfeststellungsverfahren vom Landkreis durchgeführt wird, wenn sichergestellt ist, dass der Markt Rimpar alle damit verbundenen Kosten übernimmt, die Antragsunterlagen auf eigene Kosten erstellen lässt und die Kosten eventuell erforderlicher rechtlicher Beratung übernimmt. Mit Beschluss des Kreistages vom 08.12.2014 wurde darüber hinaus eine Kosten-beteiligung an den Planungskosten der neuen Trasse der Westumfahrung in Höhe von einem Drittel, maximal jedoch 175.000 €, zugesagt. Zahlungen des Landkreises wurden bisher noch nicht geleistet.

Intention der damaligen Beschlüsse war, dass der Landkreis die Trägerschaft nur formal übernimmt, sämtliche Aufträge, Überwachungen etc. jedoch vom Markt Rimpar übernommen werden. Eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Im Rahmen eines Gespräches bei der Regierung von Unterfranken als Förderbehörde wurde deutlich, dass das vorgesehene Konstrukt aus förderrechtlicher Sicht nicht unproblematisch ist. Nach dortiger Auffassung ist es notwendig, dass der Landkreis im Rahmen seiner Trägerschaft die Abwicklung der Maßnahme, hierbei insbesondere die Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung durchführt. Er kann sich hierbei vom Markt Rimpar zuarbeiten lassen, wird jedoch stärker als bisher vorgesehen eingebunden.

Nachdem die Verwaltung der Kreisstraßen an das Staatliche Bauamt Würzburg vergeben ist, müssten die Aufgaben des Landkreises dort ausgeführt werden. Nach den Regelungen über die Übertragung der Kreisstraßenverwaltung auf den Freistaat Bayern sind diese Leistungen grundsätzlich zu vergüten. Diese Vergütung beträgt derzeit 7 v.H. der Ausgaben, eine Erhöhung dieser Pauschale ist vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Im Gegenzug wäre die Staatsbauverwaltung dann Auftraggeber für das beteiligte Planungsbüro, so dass hierfür dann keine weiteren Kosten anfallen würden. Ob dies eine Ausschreibungspflicht der weiteren Planungsleistungen auslösen würde, wäre dann ebenso zu prüfen wie die Beauftragung des Marktes Rimpar mit den Planungsleistungen. Dieser könnte sich dann des bisherigen Planers bedienen. Die ganze Problematik muss in einer Vereinbarung geregelt werden, welche zügig abgeschlossen werden sollte.

Derzeit besteht folgender Verfahrensstand:

Westumfahrung
Die Planungen für die sog. Westumfahrung (zwischen Wü 3 und Staatsstraße) sind weitgehend abgeschlossen. Die Planfeststellungsunterlagen werden durch das vom Markt Rimpar beauftragte Ingenieurbüro erstellt und derzeit mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt. Nach Abschluss dieser Abstimmung sollen, nach Auskunft der Straßenbauverwaltung, Musterordner an die Regierung von Unterfranken übermittelt werden. Sobald von dort grünes Licht gegeben wird, kann der Antrag gestellt werden. Hierzu ist dann noch ein Beschluss des Kreistages erforderlich. Die Antragstellung selbst erfolgt dann durch die Straßenbauverwaltung, da dieser dies im Rahmen der Vereinbarung über die Übernahme der Verwaltung der Kreisstraßen übertragen wurde. Parallel dazu wurde für die Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs beim Amt für ländliche Entwicklung ein Antrag auf Unternehmensflurbereinigung erstellt. Die reinen Baukosten für die Westumfahrung sind in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 10 Mio. € ermittelt.

Südumfahrung
Für die Südumfahrung (zwischen Staatsstraße und Wü 8) wurden im Rahmen einer Voruntersuchung verschiedene Varianten untersucht, welche bisher nicht mit den Fachbehörden, und hier insbesondere mit den Naturschutzbehörden, abgestimmt sind.

Gesamt-Baukosten: mindestens 25 Millionen Euro
Bei allen in Frage kommenden Varianten sind beim derzeitigen Planungsstand reine Baukosten in Höhe von ca. 10 Mio. € veranschlagt. Hierbei ist jedoch ein unter-schiedlicher Ausbaugrad der Staatsstraße anzusetzen, so dass der Kostenanteil des Baulastträgers Landkreis Würzburg variiert. Bei der in einer ersten Planung vorgestellten derzeitigen Vorzugsvariante ist ein Ausbau der Staatsstraße nicht erforderlich. Für die Fortführung der Planungen ist die Beauftragung des Ingenieurbüros mit weiteren Leistungsphasen notwendig. Hierzu müssen aber erst die erwähnten grundsätzlichen Festlegungen in der Maßnahmenvereinbarung getroffen werden.

Unter Berücksichtigung von Baunebenkosten und den Kosten des Grunderwerbs ist deshalb davon auszugehen, dass sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf mindestens 25 Mio. € belaufen werden.

Derzeit ist vom Markt Rimpar folgende Zeitschiene vorgesehen:

Beantragung der Planfeststellung für die Westumfahrung im Sommer, Abschluss des Verfahrens nach ca. einem Jahr.

Einleitung des Förderverfahrens im Laufe des Jahres 2017. Danach Ausschreibung über den Winter und Baubeginn im Frühjahr 2018. Für die Westumfahrung wird mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren gerechnet.

Im Anschluss soll dann die Südumfahrung verwirklicht werden, wobei die Baureife schon parallel zum Bau der Westumfahrung erreicht werden soll.

Prognostizierte Verkehrsentlastung

Nach den vorliegenden Untersuchungen ist die maximale Entlastung von Rimpar und Maidbronn nur dann zu erreichen, wenn sowohl West- als auch Südumfahrung ausgeführt werden. Dann wird eine Reduzierung des täglichen Verkehrs um ca. 5000 Fahrzeuge erwartet. Alleine durch die Westumfahrung soll sich der Innerortsverkehr zwar um ca. 1.000 Fahrzeuge reduzieren. Es ist allerdings fraglich, ob diese Reduzierung spürbar wahrgenommen wird.

Es muss deshalb sichergestellt werden, dass beide Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. Dazu wäre sinnvollerweise ein Planfeststellungsverfahren für beide Maßnahmen durchzuführen. Dadurch tritt allerdings eine Verzögerung von mindestens einem Jahr ein.

Förderung der Baumaßnahme
Um einen möglichst günstigen Fördersatz für die Maßnahmen zu erreichen, sollte aber so schnell wie möglich die Höhe der Förderung geklärt werden und der Fördersatz dann für die Gesamtmaßnahme festgeschrieben werden. Dies muss auch dann gelten, wenn die Maßnahme abschnittsweise ausgeführt wird. Der Landkreis Würzburg erhält derzeit einen Fördersatz von 50 v.H. für Maßnahmen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Ziel muss es deshalb sein, einen deutlich höheren Fördersatz zu erreichen, wobei zu beachten ist, dass die anfallenden Baunebenkosten grundsätzlich nicht förderfähig sind und voll zu Lasten des Baulastträgers gehen. Dazu wird es wohl erforderlich sein, das Verfahren für die Westumfahrung schon vorab in die Wege zu leiten.

In seiner Sitzung am Montag, 12. September 2016, 11:00 Uhr, berät der Umwelt- und Bauausschuss erneut über dieses Thema und wird einen Beschluss zur Empfehlung an den Kreistag (Sitzung 17. Oktober 2016) fassen.