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11.07.2017

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Das Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg teilt mit, dass alle Halter von Wiederkäuern im Landkreis Würzburg ab sofort ihre Tiere wieder freiwillig mit zugelassenen inaktivierten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 4 und 8) impfen lassen können. Die Entscheidung über eine Impfung obliegt damit der Verantwortung der Tierhalter. Das Landratsamt Würzburg hat dafür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Durchgeführte Impfungen sind dem Veterinäramt mitzuteilen bzw. durch den Tierhalter oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z. B. Impftierarzt) in der HIT-Datenbank zu erfassen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wiederkäuern, die durch blutsaugende Stechmücken übertragen wird und führt insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und auch Todesfällen. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich; auch Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist in vielen europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Serbien) präsent und breitet sich derzeit wieder weiter in Richtung Deutschland aus. Seit 2012 ist Deutschland anerkannt frei von Blauzungenkrankheit, nachdem sich die Krankheit zunächst 2006 und insbesondere 2007 bundesweit verbreitet hatte und mit einer behördlich angeordneten Impfverpflichtung wieder getilgt werden konnte.