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12.07.2023

Landkreis Würzburg appelliert: Bürgerinnen und Bürger zum schonenden Umgang mit Wasser aufgerufen - Grundwasserentnahmen online beantragen

Verdorrte Pflanzen gehören in den Sommermonaten in Unterfranken leider zum derzeitigen Erscheinungsbild. Der Landkreis Würzburg zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands. Die Temperaturen steigen stetig bei sinkenden Niederschlägen. Gleichzeitig häufen sich Starkregenereignisse. Ausgedörrte Böden können große Wassermengen in kurzer Zeit nicht mehr aufnehmen, was zu erheblicher Bodenerosion auf Feldern und in den Gemeinden zu Schäden an der Infrastruktur und Wohnhäusern führen kann. Auch die Neubildung von Grundwasser nimmt ab.

Um diese negativen Folgen abzumildern und den Wasserhaushalt für künftige Generationen zu schonen, appelliert der Landkreis Würzburg an seine Bürgerinnen und Bürger, wo immer es möglich ist, Wasser zu sparen. Sinnvolle Maßnahmen können unter anderem der Bau und die Nutzung von Zisternen sein, in welcher Regenwasser zur Gartenbewässerung gesammelt wird. Auch die Anschaffung von wassersparenden Duschköpfen oder stets vollständig befüllte Waschmaschinen und Geschirrspüler können in der Masse große Einsparungen bewirken.

Grundwasserentnahmen aus Brunnen sind in der Regel erlaubnispflichtig

Um sicherzustellen, dass der Wasserhaushalt nicht zusätzlich belastet wird, ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen – sowohl in gewerblicher als auch in privater Hand – erlaubnispflichtig. Den Antrag müssen die Nutzerinnen und Nutzer beim Landratsamt Würzburg stellen. Ob eine Erlaubnis zur Entnahme gewährt wird, prüft dort der Fachbereich Wasserrecht als Untere Wasserrechtsbehörde unter Beteiligung weiterer Fachbehörden (allen voran das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg).

Eine Grundwasserentnahme ohne wasserrechtliche Erlaubnis oder eine unerlaubte Mehrentnahme schädigen den Wasserhaushalt und stellen rechtlich gesehen auch Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Auch Entnahmen aus Fließgewässern müssen beantragt werden

Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben auch bereits geringfügige Wasserentnahmen aus Fließgewässern nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem von kleineren Gewässern (erhöhte Wassertemperatur, Fischsterben, trockenes Bachbett). Entnahmen aus Fließgewässern ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis stellen in der Regel ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar. Nur wenige Fälle fallen unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch (Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimer oder Gießkannen). Das Landratsamt Würzburg bittet deshalb auch bei geplanten Entnahmen aus Fließgewässern vorab Kontakt mit dem Fachbereich Wasserrecht des Landratsamtes aufzunehmen.

Generell gilt, dass Bürger und Behörden gemeinsam im Rahmen der Klimaanpassung besser mit dem Wasser haushalten müssen. Eine sinnvolle und sparsame Nutzung von Wasser ist daher unumgänglich. „Wir alle müssen sparsam mit Wasser umgehen, um unser aller Lebensgrundlage heute und für spätere Generationen sicherzustellen“, appellieren Landrat Thomas Eberth und die Untere Wasserrechtsbehörde an alle Bürgerinnen und Bürger.

Antragsformulare für Grundwasserentnahmen online ausfüllen

Ein Antragsformular für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/formulare zu finden (Navigation: Wasserrecht à Auswahl des Antrags à Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme). Bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs 52 (Wasserrecht) am Landratsamt Würzburg zur Verfügung. Kontakt per E-Mail an wasserrecht@lra-wue.bayern.de oder direkt über die Homepage des Landkreises Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/wasserrecht.