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Perspektiven für junge Flüchtlinge

Kreisjugendamt schuf 127 Plätze in einem Jahr

„Genau vor einem Jahr haben wir die erste vollstationäre Jugendwohngruppe für unbegleitete junge Flüchtlinge in Ochsenfurt eröffnet“, begann Kreisjugendamtsleiter Hermann Gabel seinen Bericht im Jugendhilfeausschuss.

Derzeit stehen dem Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg einschließlich einiger Notplätze 127 neue Betreuungsplätze für männliche und weibliche Flüchtlinge, die sich ohne Eltern auf den Weg gemacht haben, zur Verfügung. Partner des Kreisjugendamtes zur Erfüllung dieser Aufgabe sind v.a. das Charly-Rivel-Haus, die Jugendhilfe Creglingen, das Lioba-Heim Würzburg und das Kolping Bildungswerk Mainfranken.

Davon sind 89 Plätze vollstationär, über Tag und Nacht pädagogisch betreut, sowie zwölf Plätze in Pflegefamilien und 26 Plätze in Teilbetreuung, entstanden.

„Durch die am 1. November 2015 erfolgte gesetzliche Änderung zur bundesweiten Verteilung auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat der Zustrom in Bayern etwas nachgelassen, was uns und dem mit uns kooperierenden freien Trägern eine Verschnaufpause gibt“, erklärte Hermann Gabel. Im Frühjahr 2016 rechnet er wieder mit einer Steigerung.

In den Jahren 2014 und 2015 hat das Jugendamt des Landkreises Würzburg insgesamt 145 unbegleitete Minderjährige betreut. 25 sind während der Betreuung entwichen. Zum 1. Dezember 2015 wurde die neue Wohngruppe „Alte Schule“ in Thüngersheim und eine Verselbständigungs-WG in Veitshöchheim neu eröffnet.

Kreisjugendamtsleiter Hermann Gabel bedankte sich bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den geleisteten Mehraufwand, insbesondere zu amtsunüblichen Arbeitszeiten und bei den freien Trägern für ihre Flexibilität.

Der interdisziplinäre Kooperationskreis „Perspektiven für junge Flüchtlinge“, in dem neben dem Jugendamt auch Vertreter von (Berufs-)Schulen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Industrie- und Handwerkskammer, Jugendarbeit und Ausländerbehörde vertreten sind, hat sich mittlerweile im Rahmen einer effektiveren Vernetzung praxisorientiert abgestimmt. Dieser Kreis fordert eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schul- und Berufsschulplätzen bei der Verteilung von volljährig gewordenen Flüchtlingen ohne Jugendhilfebedarf in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften durch die Regierung von Unterfranken.

Die Jugendämter sind per se für die minderjährigen Flüchtlinge ohne Eltern im Rahmen des Haager Minderjährigenschutzabkommens bis zur Volljährigkeit zuständig. In fachlich geprüften Einzelfällen kann auch eine Hilfe in teilbetreuter oder ambulanter Form über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Kreisjugendamtsleiter Hermann Gabel betont: „Sehr gute Erfahrungen haben wir in der Regel mit dem organisierten Engagement von ehrenamtlich Tätigen gemacht, die mit unseren Einrichtungen in enger Kooperation weitere Möglichkeiten zur Alltagsintegration der jungen Flüchtlinge schaffen“.