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31.03.2016

Radler-Frühling mit Landrat Eberhard Nuß

Am 7. Mai 2016 im westlichen Landkreis unterwegs

Die 19. Radltour des Landrats findet am Samstag, 7. Mai 2016 statt und führt diesmal auf insgesamt 52 Kilometern durch den westlichen Landkreis. Start und Ziel ist das Naherholungsgelände Erlabrunner Badeseen.

Um 9.30 Uhr startet der Radlertross vom Parkplatz des Naherholungsgeländes bei Erlabrunn (Zufahrt bei Erlabrunn) in Richtung Zellingen. Auf dem Mainradweg wird bis nach Zellingen geradelt, dann geht es leicht bergauf nach Leinach. Vor einem Anstieg nach dem Wochenendgebiet bei Leinach wird eine kurze Rast eingelegt. Landrat Eberhard Nuß spendiert hier zur Stärkung fair gehandelte Bananen.

Es geht dann weiter auf gut ausgebauten Wegen in Richtung Greußenheim, wo der Aussiedlerhof Ramnick besucht wird.
Dort erfahren die Radler einiges über diesen Betrieb, der 2004 auf Ökolandbau umgestellt hat. Anschließend geht es über Greußenheim, vorbei am Gewerbegebiet, weiter nach Uettingen, wo die örtliche Feuerwehr etwa um 12.00 Uhr eine Mittagsverpflegung sowie Getränke anbietet.

Nach der Mittagspause wird gegen 13.30 Uhr weitergeradelt und man gelangt auf dem Aalbachtal-Radweg über die Ortschaften Roßbrunn und Mädelhofen nach Waldbüttelbrunn ins Gewerbegebiet zum Wertstoffhof des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg. Etwa gegen 14.30 Uhr erfahren die Radfahrer dort zunächst Wissenswertes über die Abfallentsorgung und die Wertstoffhöfe im Landkreis, danach lädt der Landrat zu Kaffee und Kuchen ein.

Gegen 15.15 Uhr geht es weiter nach Hettstadt. Von dort aus führt der Weg teilweise auf Betonstraßen und dann durch den Wald hinab ins Tal nach Margetshöchheim. Hier gelangt man wieder auf den Main-Radweg, der die Radler zum Ausgangspunkt Erlabrunn bringt. Dort besteht die Möglichkeit eines „Schlusshocks“ in der Gaststätte des Naherholungsgeländes.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Klaus Buchner, Organisator der Radl-Tour, weist darauf hin, dass für die Teilnehmer der Radrundfahrt die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie Helmpflicht gelten.

Flyer