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20.12.2016

Weihnachts-/Neujahrsgrußwort von Landrat Eberhard Nuß

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

International geht mit 2016 ein turbulentes Jahr zu Ende. Die Weltbühne war dominiert von Kriegen und Krisen, die schon viel zu lange dauern. Frieden und Freiheit in unserem Land sind keine Selbstverständlichkeit und vor allem auch kein Zufall. Wir verdanken sie unserer demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne haben wir Ende dieses Jahres ein bemerkenswertes Jubiläum gefeiert: 70 Jahre Bayerische Verfassung. Die Verfassung des Freistaats Bayern wurde am 1. Dezember 1946 vom bayerischen Volk mit großer Zustimmung angenommen. Als unverrückbare Basis einer freiheitlich-rechtlichen Grundordnung enthält die Verfassung die klassischen Grundwerte Menschenwürde, persönliche Freiheit, Gleichberechtigung, Glaubens- und Meinungsfreiheit und Presse- und Rundfunkfreiheit.

Ich möchte aus diesem Werk nur zwei große Anliegen heraus greifen, weil sie sehr aktuelle Herausforderungen an uns als Bürgerinnen und Bürger dieses Landkreises beinhalten: Bildung und Ehrenamt.

Bildung als Verfassungsauftrag

Art. 131 sagt:

Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

Schule ist mehr als reine Wissensvermittlung. Dazu müssen natürlich die Voraussetzungen vorliegen: ordentliche Schulhäuser mit einer zeitgemäßen modernen Ausstattung.

Ganz in diesem Sinne haben wir im Landkreis Würzburg auch in diesem Jahr wieder sehr viel Geld in Bildung, in unsere Bildungseinrichtungen, investiert: in die beiden Gymnasien, die beiden Realschulen, in die vertiefte Berufsorientierung an den Mittelschulen und in die Sing- und Musikschule. Für die bevorstehende Sanierung unserer Förderschulen wurden konkrete Pläne erstellt.

Meine Kolleginnen und Kollegen im Kreistag fassen ihre Beschlüsse aus ihrer politischen Verantwortung heraus, getreu der Verfassung und gemäß eines Ausspruchs von Benjamin Franklin:

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.

Wie wahr!

 

Aufgabe Ehrenamt

Als Freund und Unterstützer der Ehrenamtlichen im Landkreis Würzburg liegt mir der Artikel 121 der Bayerischen Verfassung sehr am Herzen:

Alle Bewohner Bayerns sind zur Übernahme von Ehrenämtern - in bestimmten rechtlichen und sozialen Bereichen - verpflichtet. Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.

In diesem Punkt waren die Väter der Verfassung sehr vorausschauend. Sie wussten, dass auch ein reiches Land wie Deutschland nicht ohne bürgerschaftliches Engagement auskommen wird. Und sie wussten, ein Jahr nach dem Ende eines furchtbaren Krieges, dass nicht die, die jammern die Welt verändern, sondern diejenigen, die die Ärmel hochkrempeln und zupacken. Im Landkreis Würzburg nehmen die Menschen den verfassungsmäßigen Auftrag sehr ernst und engagieren sich in großer Zahl, mit großartigem Einsatz und mit viel Begeisterung in vielen Ehrenämtern.

In unseren Gemeinden werden eine ganze Reihe staatlicher Pflichtaufgaben von Freiwilligen erledigt: im Rettungsdienst, im Brand- und Katastrophenschutz, bei der Senioren- und in der Jugendarbeit, oder - ganz aktuell – bei der Betreuung von Flüchtlingen und Flüchtlingsfamilien.

Wir haben vor fünf Jahren im Landratsamt die Servicestelle Ehrenamt eingerichtet, die mit vielen Angeboten die Ehrenamtlichen unterstützt und fördert. Ich bin stolz darauf, dass wir bereits mehr als 3.500 Ehrenamtskarten ausgeben konnten. Die Karte ist ein Teil unserer Anerkennungskultur. In einer Zeit, in der die persönliche Freiheit und die persönliche Freizeit über alles zu gehen scheinen, setzen diese Menschen ein anderes Zeichen. Ein Zeichen für menschliche Wärme und sozialer Mitverantwortung.

Ich möchte mich für diese großartige Einstellung ganz herzlich bedanken. Ich weiß es sehr zu schätzen und wünsche mir diesen Einsatz auch fürs kommende Jahr.
Wir bleiben zusammen am Ball!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein
gesundes und friedvolles neues Jahr 2017.

 

Ihr
Landrat Eberhard Nuß