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12.01.2024

Landrat ruft dringend dazu auf, leerstehende Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten - Belegung von Turnhallen ist jetzt nicht mehr auszuschließen

Die Flüchtlingsströme aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan und anderen Ländern reißen nicht ab. Auch dem Landkreis Würzburg werden derzeit mehr als 50 Geflüchtete pro Woche aus der Ankereinrichtung Geldersheim zugewiesen. Parallel dazu ist bezahlbarer Wohnraum knapp und die Lage am Wohnungsmarkt ist immer noch sehr angespannt.

Deshalb sucht der Landkreis nach wie vor dringend Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern. Landrat Thomas Eberth appelliert an Gebäudeeigentümer, der zwischenzeitlich gegründeten Task Force leerstehende Immobilien unbedingt anzubieten: „Die Gemeinden und der Landkreis sitzen bei der gesetzlichen Verpflichtung, Geflüchtete unterzubringen, in einem Boot. Wohnraum für Geflüchtete ist aktuell das, was wir am dringendsten benötigen. Die Belegung von Turnhallen sehe ich zwar als allerletztes Mittel, wenn wir die uns zugewiesenen Personen anderweitig nicht mehr unterbringen können. Es muss aber klar sein, dass wir auch Turnhallen längerfristig belegen müssen, wenn uns andere Unterbringungsmöglichkeiten fehlen.“

Dass bezahlbarer Wohnraum für Geflüchtete, Betreuung und Personal fehlt, hatte Eberth bereits in mehreren Appellen an die Bundesregierung adressiert, auch im Einklang mit seinen Kolleginnen und Kollegen.

„Allen, die bereits Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt haben, danke ich von Herzen für das solidarische Zusammenhalten,“ schließt Eberth seine eindringliche Bitte ab.

Unterkünfte, die der Landkreis Würzburg im Rahmen seiner staatlichen Aufgaben betreibt, sind Notunterkünfte und dezentrale Unterkünfte.

Welche Objekte eigenen sich als Notunterkunft?

Für Notunterkünfte werden große Räumlichkeiten (wie Lagerhallen) gebraucht, in denen eine größere Zahl an Asylbewerbern vorübergehend in Räumen oder abgeteilten Parzellen untergebracht werden können. Wichtig hierbei ist, dass entweder Sanitäranlagen vorhanden sind oder genug Platz für WC- und Duschcontainer ist. Hierbei wird ein Mietvertrag über das Objekt geschlossen. Der Betrieb der Unterkunft erfolgt durch den Landkreis. Die Bewohner werden durch „Kümmerer“ vor Ort betreut, zudem sind Security-Kräfte eingesetzt.

Welche Objekte eignen sich als dezentrale Unterkunft?

Darüber hinaus werden Objekte gesucht, die als sogenannte dezentrale Unterkünfte dienen. Dafür eignen sich normale Häuser oder ehemalige Gaststätten ab einer gewissen Unterbringungskapazität von mindestens zehn Personen. Bei dieser Variante erhält der Unterkunftsbetreiber pro Tag pro untergebrachter Person 20 Euro inklusive Nebenkosten. Die Räume (Schlafzimmer, Küche, Bad) müssen mit Mobiliar eingerichtet sein. Dem Unterkunftsbetreiber obliegen einige Betreuungsaufgaben, etwa die tägliche Anwesenheitskontrolle der Bewohner.

Angebote können bei André Feil, Tel. 0931 8003-5145, E-Mail: a.feil@lra-wue.bayern.de bzw. Sophia Laas Tel. 0931 8003-5902, s.laas@lra-wue.bayern.de eingereicht werden.