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14.07.2017

Landratsamt widerruft Verfüllstopp für die Verfüllung mit unverwertbaren Lagerstättenanteilen auf einer weiteren Teilfläche des Geländes des Schotterwerks Aub

Das Landratsamt teilt in Fortführung der Pressemitteilung vom 04.05.2017 (s. Anlagen) mit:

Dem Betreiber wurde nun mit Bescheid vom 12.07.2017 ermöglicht, im nördlichen Bereich der sog. Z 1.1-Fläche örtlich anfallende unverwertbare Lagerstättenanteile zu verfüllen (s. Lageplan). Unverwertbare Lagerstättenanteile sind alle nicht nutzbaren Anteile eines mineralischen Rohstoffvorkommens. Hierzu zählen z. B. Abraum und Brecherstaub. Es handelt sich ausschließlich um beim Abbau anfallendes, für die Schotterproduktion nicht verwendbares Eigenmaterial.

Auf dem neu freigegebenen Bereich wurden bisher keine Verfüllungen mit Fremdmaterial getätigt.

Diese Entscheidung wurde auf Antrag des Betreibers nach Abstimmung mit den Fachstellen getroffen. Sie entspricht den Anforderungen des maßgeblichen Regelwerks (Leitfaden zum Eckpunkte-Papier Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen). Dem Betreiber wird so ermöglicht, seiner Verpflichtung zur Rekultivierung des Abbaugeländes mit unbedenklichem Material nachzukommen und seine Schotterproduktion aufrecht zu erhalten.