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04.01.2024

Unterlagen für das geplante Wasserschutzgebiet »Zeller Quellstollen« werden öffentlich ausgelegt

Genehmigungsverfahren geht den nächsten Schritt

Das behördliche Verfahren für das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ geht in die nächste Phase. Bisher sind Gemeinden, Behörden und weitere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, vom Landratsamt Würzburg aufgefordert worden, inhaltlich und fachlich zum Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung für das geplante Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ Stellung zu nehmen. Zum jetzigen Zeitpunktsind 35 Stellungnahmen eingegangen, weitere Stellen haben eine Fristverlängerung beantragt und wollen noch Rückmeldung geben.

Der Vorhabensträger wird gemeinsam mit den Fachbehörden, unter anderem mit dem Wasserwirtschaftsamt, die dann eingegangenen Stellungnahmen fachlich und inhaltlich zeitnah würdigen, abarbeiten und eventuell Anpassungen vornehmen, damit das Verfahren zügig fortgesetzt werden kann.

Auch Landkreis Würzburg hat Stellungnahme abgegeben

Auch der Umweltausschuss des Landkreises Würzburg hat nach Aufforderung eine politische Stellungnahme erarbeitet und eingereicht. Darin wird unter anderem auf die Relevanz des Schutzes der Trinkwasserversorgung eingegangen, um die hervorragenden Lebensbedingungen in Stadt und Landkreis Würzburg zu erhalten. Außerdem wurde darum gebeten, das Thema Mehrkosten, zum Beispiel für Baumaßnahmen, die durch das geplante Schutzgebiet entstehen, zu berücksichtigen.

Zudem müssen unnötige Zusatzbelastungen für sinnvolle Vorhaben in den vom Wasserschutzgebiet betroffenen Gemeinden vermieden und der Aufwand für die Verwaltung auf ein Minimum reduziert werden. Der Landkreis spricht sich zudem unter anderem konkret für eine weitere Zulassung von Geothermie sowie den Betrieb von Biogas- und Windkraftanlagen aus – natürlich allesamt unter der Prämisse, dass eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung durch die jeweilige Maßnahme ausgeschlossen werden kann. „Der Schutz des Trinkwassers hat oberste Priorität“, betont Landrat Thomas Eberth. „Aber die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch praktikabel sein und die, die den Vorteil des sauberen Landkreistrinkwassers haben, müssen für die Mehrkosten aufkommen.“

Wie geht es nun weiter?

Im weiteren Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausweisung des Wasserschutzgebiets. Im Zeitraum vom 8. Januar bis 7. Februar 2024 werden die Unterlagen für das geplante Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ in den zehn Gemeinden, Märkten, Städten und Verwaltungsgemeinschaften zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger, besonders für die betroffenen Eigentümer der Grundstücke in dem 66 Quadratkilometer großen Gebiet, ausgelegt.

Für die gemeindefreien Gebiete wird die Auslegung in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Würzburg durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung besteht bis einschließlich 21. Februar 2024 die Gelegenheit, Anmerkungen zu den Planungen vorzubringen. Insbesondere betroffenen Eigentümern wird so die Möglichkeit eingeräumt, sich aktiv am Prozess zu beteiligen.

„Die derzeit anhängige Klage gegen die DK I-Deponie in Helmstadt oder das vom Bergbauamt geführte Verfahren bezüglich des Knauf Gipswerkes in Altertheim hat auf den Fortgang des Verfahrens für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets keinen Einfluss“, informiert Landrat Thomas Eberth.

Was passiert mit den Stellungnahmen der Behörden und der weiteren Stellen?

Die Stellungnahmen werden regelmäßig an die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) und an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) weitergeleitet. Die TWV ist nun aufgerufen, zu jeder Stellungnahme eine Erwiderung zu verfassen. Damit die zahlreichen Stellungnahmen der Fachbehörden, der Verbände und der weiteren Stellen konstruktiv und zügig im weiteren Prozess berücksichtigt werden können, ist es für den Verfahrensablauf wichtig, dass baldmöglichst die Erwiderungen der TWV vorliegen.

Die Stellungnahmen, die Einwendungen von Betroffenen und die Erwiderungen dienen als Grundlage für einen mündlichen Erörterungstermin. Dieser bildet den Abschluss des Erörterungsprozesses und wird voraussichtlich Mitte Mai 2024 durchgeführt werden.

Nach Beendigung des Erörterungsprozesses erfolgt die finale Ausgestaltung der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung durch das Landratsamt Würzburg.

Die Bekanntmachung der Auslegung der Unterlagen erfolgt in den Kommunen nach den jeweiligen Vorgaben für die ortsübliche Bekanntgabe. Diese Pressemitteilung ersetzt die ortsübliche Bekanntmachung nicht.