Seiteninhalt

Naturschutz

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Biber; Schutz

Kurzbeschreibung

Durch Aufstauungen der Gewässer oder Befraß von Nutzpflanzen können Biber Schäden auf angrenzenden Grundstücken verursachen. 

 

Beschreibung

Der Biber breitet er sich im Landkreis Würzburg aus und besiedelt inzwischen viele Bäche und auch die Ufer des Mains. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich, da er mit seinen Aktivitäten zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Fließgewässer und zur Artenvielfalt beiträgt.

Die Aktivitäten des Bibers verursachen durch Aufstauungen der Gewässer oder Befraß von Nutzpflanzen aber auch Probleme auf den angrenzenden Grundstücken.

Für alle Konflikte, die mit der Rückkehr des Bibers in die Kulturlandschaft zusammenhängen, gibt es bewährte Lösungen. Insbesondere stellt der Freistaat Bayern Mittel zur Verfügung, um Verluste und Schäden auszugleichen. Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Erfassung und Vorbereitung des Ausgleichs von Biberschäden zuständig.

 

Erfassung der Schäden

Zunächst ist es wichtig, dass ein Schaden binnen einer Woche nach Feststellung telefonisch oder schriftlich mit Angaben

  • zum Ort (Gemarkung, Flurnummer) sowie
  • zum Umfang des Schadens (Kultur, Fläche)
vom Geschädigten gemeldet wird.

 

Fraßschutz

Biber können erheblichen Schaden durch Fraß an der ufernahen Vegetation und an Kulturpflanzen verursachen.

Schutz von Einzelbäumen
Insbesondere im Winterhalbjahr sind die Tiere, da sie keinen Winterschlaf halten, auf ständige Nahrungszufuhr angewiesen. Als nährstoffhaltige Nahrung dient ihnen hauptsächlich Baumrinde. Um an die Rinde heranzukommen, werden Bäume gefällt und die Rinde abgeschält.

Das Umweltamt empfiehlt den Eigentümern von ufernahen Grundstücken mit Nutzbäumen, Einzelbaumschutz in Form von Drahthosen anzubringen. Um sicher zu gehen, sollten Bäume im Abstand bis zu 25 Meter vom Gewässer geschützt werden. Detaillierte Informationen, wie dieser Schutz sinnvoll anzuwenden ist, finden Sie in diesem Text (Quelle: SCHWAB, G., 2014, Handbuch für den Biberberater, Bund Naturschutz in Bayern e.V.).

Schutz von Nutzpflanzen
Anbauflächen können am besten durch Einzäunung vor Biberfraß geschützt werden. Hier empfiehlt sich ein kräftiger Maschendrahtzaun von 1 Meter Höhe, der bis zu 30 cm im Boden eingegraben werden muss oder ein Elektrozaun. Genehmigungspflicht vorher klären!

Wichtig ist, dass die Zäune am Ende des zu schützenden Bereiches 20 - 30 Meter rechtwinklig gesetzt werden, um ein Umgehen des Zaunes durch den Biber zu verhindern.