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28.10.2011

Neue Rettungswachen im Landkreis in Planung


Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2011 wesentliche Änderungen der rettungsdienstlichen Strukturen beschlossen. Zu deren Umsetzung bedarf es allerdings noch der Zustimmung der Krankenkassen.
 
Nach dem Willen der für die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg sowie die Stadt Würzburg zuständigen Verbandsräte soll in Giebelstadt eine neue Rettungswache mit einem rund um die Uhr besetzten Rettungswagen (RTW)  entstehen. Ebenso will der Zweckverband am Standort Uettingen die Vorhaltung des dort bereits stationierten Rettungswagens von zwölf auf 24 Stunden täglich erhöhen.
 
Bei der Frage der Zukunft des Standorts Kist kam es zu sehr lebhaften und teilweise kontroversen Diskussionen. Im Juni 2011 hatte das für die Krankenkassen gutachterlich tätige Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) der Universität München empfohlen, die Rettungswache in Kist vollständig aufzulösen. Die rettungsdienstliche Versorgung sei mit Rettungswachen in Giebelstadt und Uettingen ausreichend sichergestellt. Landrat Eberhard Nuß hatte sich daraufhin nachdrücklich  für den Erhalt des rund um die Uhr in Kist vorgehaltenen Rettungswagens eingesetzt. In Folge seines persönlichen Einsatzes formulierte das INM einen Alternativvorschlag. Demnach soll der Standort Kist erhalten bleiben und dort täglich zwölf Stunden ein Rettungswagen aus der Vorhaltung der Würzburger Rettungswachen eingesetzt werden. Als zusätzliche Kosten hätten die Krankenkassen somit nur die Miete zu übernehmen.
 
Die Mehrheit der Verbandsräte stimmte für den vom INM zuletzt entwickelten Kompromiss. Zuvor hatten die Rettungsdienste (BRK, Malteser, Johanniter) die Integrierte Leitstelle sowie die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ihre Empfehlung ausgesprochen, sich dem Konzept anzuschließen. Landrat Nuß konnte für seine Argumente, den Standort Kist rund um die Uhr zu betreiben, keine Mehrheit finden.
 
Als nächstes wird bei der Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger in Bayern die Übernahme der Kosten für die geplante Veränderung der rettungsdienstlichen Strukturen beantragt werden.