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Denkmalpflege

Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist die Erhaltung der historischen Zeugnisse unseres kulturellen Lebens. Dies bedeutet vor allem die Bewahrung und behutsame Weiterentwicklung historischer Orte und Gebäude. Dabei geht es nicht nur um Kirchen und Burgen, sondern vor allem um Bürger-, Bauern- und Winzerhäuser, Scheunen, Bahnhöfe, Mühlen, Dorfmauern und vieles mehr.

Die Denkmalpflege hilft den Eigentümern von Bauwerken in denkmalgeschützten Stadtensembles sowie den Besitzern von Einzeldenkmälern bei deren Instandhaltung oder Instandsetzung. Nur so kann das "gebaute Gedächtnis unserer Heimat" erhalten und an die nächsten Generationen weitergegeben werden.

Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege

Zum 01.06.2021 hat der Landkreis Würzburg die bereits seit 1992 bestehende Förderrichtlinie zur Unterstützung von Maßnahmen der Denkmalpflege grundlegend neu geregelt, wodurch nunmehr nicht nur die Förderung von Denkmälern mit überörtlicher Bedeutung, sondern auch die Förderung von Denkmälern mit örtlicher Bedeutung sowie von Kleindenkmälern und Bildstöcken möglich wird.

Kombiniert mit der Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg und dem interkommunalen Handlungskonzept Wohnen wird somit umfassend auf die Struktur der Dörfer im Landkreis Würzburg und auf die Nutzungsvielfalt der heutigen Zeit eingegangen.

Die Förderung durch den Landkreis tritt zu den vorhandenen Förderprogrammen des Freistaates und verschiedener Stiftungen hinzu.

Eine Beratung über den richtigen Förderweg kann durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen des immer erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisantrags erfolgen.

„Schreckgespenst Denkmalpflege"

Denkmalschutz und Denkmalpflege werden zwar von vielen Bürgerinnen und Bürgern als gut und wichtig akzeptiert. Sind sie selbst betroffen, reagieren sie jedoch oft ablehnend aus Angst vor Verboten und Auflagen. Oft bestehen Vorurteile ("Jetzt darfst Du nichts mehr verändern!" oder "Das kostet nur und bringt mir nix!"). Selten beruhen solche Meinungen auf sachlichen Informationen oder gar auf eigener Anschauung.

Im Alltag der Denkmalpfleger zeigt sich jedoch erfreulich oft, dass sich Bauherren im Verlauf von Projekten trotz anfänglicher Skepsis immer mehr mit ihrem alten Gebäude identifizieren. Dies setzt natürlich die Bereitschaft voraus, sich auf ein altes Haus einzulassen und auch zu Kompromissen bereit zu sein. Dafür belohnen Einzigartigkeit und Charme eines an Geschichte und Geschichten reichen Kulturzeugnisses ebenso wie die Gewissheit, in einem gesundheitlich unbedenklichen Zuhause zu leben.

Information ist alles: Der Denkmalpflege-Berater

Vorurteile abzubauen erfordert Zeit. Das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege können dies bei der Vielzahl der zu betreuenden Gemeinden und Denkmaleigentümer allein kaum leisten. Ihre Beteiligung erfolgt zudem leider oft erst dann, wenn bereits viel Arbeit und Geld investiert wurde. So entgehen den Bauherren nicht selten Fördergelder und gelegentlich kommt es zu (teuren) Fehlplanungen, die dann überarbeitet werden müssen.

Aus diesem Grund entstand die Idee, das Beratungsangebot vor Ort zu verbessern. Dazu wird ein qualifizierter Sanierungsberater (Architekt) von der Gemeinde beauftragt. Er berät Sie kostenlos bei geplanten Veränderungen an Ihrem Haus. Er gibt Ihnen Informationen über Geschichte, Alter und Schäden des Gebäudes, zeigt Ihnen Finanzierungsmöglicheiten auf und hilft Ihnen bei den notwendigen Behördenkontakten.

Zur Durchführung eine Projekts

Nachdem die ersten Fragen geklärt sind, wird im Gespräch mit der Gemeinde, dem Landratsamt und dem Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen abgestimmt und das Bauprojekt auf den Weg gebracht. Zunächst wird (bei größeren Maßnahmen) ein Team qualifizierter und erfahrener Fachleute zusammengestellt und die Finanzierung der weiteren Arbeitsschritte wird geklärt.

Im Wesentlichen gliedert sich jedes Bauprojekt in drei Hauptphasen: erstens die Voruntersuchungen (Bestandsuntersuchungen), zweitens die Planungsphase mit Kostenberechnung und Klärung der Finanzierung und drittens die Ausführungsplanung und Baudurchführung.

Das erste Informationsgespräch

Erster Ansprechpartner ist für Sie immer die Gemeinde oder direkt das Landratsamt (s. rechts). Dort können Sie erfragen, was in Ihrem Fall getan werden muss. Das Landratsamt bietet außerdem zusammen mit dem Gebietsreferenten des Landesamtes für Denkmalpflege alle vier Wochen einen Sprechtag an. Oft kann dann bei einem Ortstermin Ihr konkretes Projekt besprochen werden.

In Gemeinden, die zusätzlich einen eigenen Denkmalpflege-Berater beauftragt haben, kann das erste Gespräch mit ihm direkt über die Gemeindeverwaltung organisisert werden. Der fachlich qualifizierte Berater steht Ihnen dann für ein bis zwei Stunden zur Verfügung, um mit Ihnen eine ausführliche Begehung Ihres Hauses zu machen, die wichtigsten Fragen zu beantworten und Ihnen Tipps für das weitere Vorgehen zu geben.

 

Die Bestandsuntersuchung

Wenn das Gebäude erhalten werden soll oder muss (z. B. ein Baudenkmal), ist es zuerst genau zu untersuchen, bevor man über seine weitere Zukunft entscheiden kann. Die Baugeschichte eines Gebäudes, sein "Wert", der Erhaltungszustand, seine "Krankheiten", d.h. seine Schäden und konstruktiven Probleme müssen erkannt werden - erst dann kann man über das weitere Vorgehen nachdenken.

Warum sich die Denkmalpflege für das Gebäude interessiert, ob und warum - wie das Denkmalschutzgesetz es formuliert - ein "Interesse der Allgemeinheit" an der Erhaltung besteht, kann dabei geklärt und vermittelt werden. Auch Sie erfahren dabei sicher noch eine Menge Neues über Ihr altes "Schätzchen". Art und Umfang der Bestandsuntersuchungen richten sich immer nach dem Einzelfall.

Bei der Erstberatung wird geklärt, was unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel kann es nötig sein, Zeichnungen und Fotos von dem Gebäude herzustellen, die für die weitere Planung benötigt werden. Ein Tragwerkgutachten kann zum Nachweis der Standsicherheit erforderlich sein. Schäden müssen erfasst und ihre Ursachen ermittelt werden. Oft ist auch eine Untersuchung des Gebäudes durch einen Restaurator erkenntnisreich, um z.B. historische Farbfassungen auf den Wänden zu suchen. Eine Holzaltersbestimmung und eine Archivrecherche können zusätzliche Aussagen über Alter und Geschichte des Gebäudes liefern.

 

 

Die Planungsphase

Erst wenn die notwendigen Bestandsunterlagen fertig sind, kann eine Planung für die Instandsetzung und eventuell den Umbau oder einen Anbau erfolgen. Dabei arbeiten Bauherr, Architekt, ggf. Statiker und Restaurator sowie Denkmalpfleger eng zusammen.

Abschließend werden die zu erwartenden Kosten berechnet. Je genauer und intensiver die Bestandsuntersuchung, desto sicherer und exakter ist erfahrungsgemäß diese Kostenberechnung. Sie ist Grundlage für Finanzierungsgespräche mit den Banken und Fördergebern. Die erarbeiteten Pläne werden auch für die notwendigen Genehmigungsanträge genutzt.

 

 

Stichworte aus der Denkmalpflege

Der historische Grundriss

in Baudenkmal besteht nicht nur aus seiner Fassade! Auch sein Inneres ist meist erhaltenswert. Der historische Grundriss (sofern er nicht in späterer Zeit stark verändert wurde) ist auf die Konstruktion des alten Gebäudes abgestimmt. Er lässt sich nicht beliebig verändern, ohne Probleme mit dem konstruktiven Gefüge des Hauses zu bekommen.

In der Regel sind historische Grundrisse funktional geschnitten, so dass sie auch heutigen Nutzungsanforderungen zumeist gerecht werden. Als Prinzip gilt, dass sich die Nutzung am historischen Grundriss orientieren sollte - nicht umgekehrt.

                               

Materialgerechtigkeit

Die Instandsetzung eines Baudenkmals sollte mit den entsprechenden, oft über Jahrhunderte bewährten und erprobten Materialien und handwerklichen Techniken durchgeführt werden. Dachstuhl, Fassade und Deckenbalken werden mit geeignetem Holz zimmermannsmäßig repariert. Der alte Kalkputz wird gefestigt und ausgebessert. Neue Putze und Fachwerkausfachungen werden wieder in Kalkputztechnik ausgeführt. Intakte historische Dachziegel sollten wiederverwendet werden.

Im mainfränkischen Raum sind die typischen naturroten oder rotbraunen Biberschwanzziegel in Doppeldeckung zu wählen. Diese Dächer prägen die fränkische Kulturlandschaft und vertragen daher keine modischen Buntfarben oder glänzende Dachdeckungen.

 

Fenster

Historische Fenster können oft repariert werden. Sie gehören wesentlich zu einem alten Gebäude dazu, sie sind seine "Augen". Schall- und Wärmeschutz lassen sich durch nachträglich eingebaute Dichtungsprofile, durch vorgehängte Winterfenster oder den Ausbau zum Kastenfenster deutlich verbessern.

Historische Fenster waren fast immer zweiflüglig und besaßen ein Oberlicht. Die einzelnen Flügel ragten nicht so weit in die Räume hinein wie die heute oft verwendeten einflügligen Isolierglasfenster.

 

Wärmedämmung & Haustechnik

Auch an einem Baudenkmal sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung sinnvoll. Diese sind jedoch nur in Bereichen vertretbar, in denen der zu erhaltende historische Bestand nicht nachhaltig beeinträchigt wird. Üblich sind Dämmungen im Dachbereich und gegen das Erdreich. Flächendeckende Fassadendämmungen lassen das alte Gebäude wie einen Neubau erscheinen und sind oft aus bauphysikalischen Gesichtspunkten bedenklich, da sie Langzeitschäden verursachen können. Historische Putzoberflächen werden durch moderne Wärmedämmverbundsysteme zerstört, Feuchtigkeit sammelt sich in Fachwerkkonstruktionen. Denkmalgerecht können z. B. Dämmungen aus Schilfrohrmatten mit Lehm- und Kalkputz sein. Anstriche dürfen nicht feuchtigkeitssperrend wirken (keine Dispersionsfarben!).

Die oft gehörte Auffassung, in ein Baudenkmal dürfe man noch nicht einmal neue Bäder oder Heizungen einbauen, gehört natürlich ins Reich der Fabel. Selbstverständlich können zeitgemäße haus­technische Anlagen installiert werden. Jedoch sind die hierzu nötigen Eingriffe in die schützenswerte Bausubstanz so gering wie möglich zu halten. Der Markt bietet inzwischen zahlreiche technische und denkmalverträgliche Lösungen an (z. B. Temperierungsanlagen, Sockelheizungen und Sockelleitungen).

                             

Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen

Durch steuerliche Vergünstigungen und Förderung aus verschiedenen Förderprogrammen unterstützen der Staat und verschiedene Stiftungen die Erhaltung historischer Gebäude und Baudenkmäler. Der Denkmalpflege-Berater, das Landratsamt und das Landesamt für Denkmalpflege informieren Sie gerne darüber.

Viele Gemeinden haben zudem Städtebauförderungs- oder Dorferneuerungsprogramme beschlossen. Einzelheiten können bei der Gemeinde oder beim Landratsamt erfragt werden.

 




 

Sprechtage & Infomaterial

Das Landratsamt und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bieten alle vier Wochen einen Sprechtag an. Anmeldungen bitte immer bei Frau Dürr.

Weitere Informationen rund um die Denkmalpflege finden Sie im Bürgerservice A bis Z.

Formulare können Sie sich auf unserer Formularseite herunterladen - oder direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.

 

Heimatpflege

Heimatpflege will erhalten und gestalten: Die in der Vergangenheit geschaffenen Werte von geschichtlicher, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung gilt es zu bewahren und zu pflegen.

Drei Kreisheimatpfleger engagieren sich ehrenamtlich:

 

Die Kreisheimatpfleger im Landkreis Würzburg

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Telefon: 0931 46043555
E-Mail
Kontaktformular
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Örtliche Zuständigkeiten der Kreisheimatpfleger

Die Kreisheimatpfleger haben ihre Zuständigkeiten aufgeteilt, um sich besser kümmern zu können.
Bitte kontaktieren Sie - abhängig von der jeweiligen Ortschaft - die Kreisheimatpfleger Frau Adelmann, Herr Oberhofer und Herr Kleinfeld.

 

Altertheim Kleinfeld Kürnach Adelmann
Aub Oberhofer Leinach Kleinfeld
Bergtheim Adelmann Margetshöchheim Kleinfeld
Bieberehren Oberhofer Neubrunn Kleinfeld
Bütthard Oberhofer Oberpleichfeld Adelmann
Eibelstadt Oberhofer Ochsenfurt Oberhofer
Eisenheim Adelmann Prosselsheim Adelmann
Eisingen Kleinfeld Randersacker Adelmann
Erlabrunn Kleinfeld Reichenberg Kleinfeld
Estenfeld Adelmann  Remlingen Kleinfeld
Frickenhausen Oberhofer Riedenheim Oberhofer
Gaukönigshofen Oberhofer Rimpar Adelmann
Gelchsheim Oberhofer Röttingen Oberhofer
Gerbrunn Adelmann  Rottendorf Adelmann
Geroldshausen Kleinfeld Sommerhausen Oberhofer
Giebelstadt Oberhofer Sonderhofen Oberhofer
Greußenheim Kleinfeld Tauberrettersheim Oberhofer
Güntersleben Adelmann  Theilheim Adelmann
Hausen Adelmann Thüngersheim Adelmann
Helmstadt Kleinfeld Uettingen Kleinfeld
Hettstadt Kleinfeld Unterpleichfeld Adelmann
Höchberg Kleinfeld Veitshöchheim Adelmann
Holzkirchen Kleinfeld Waldbrunn Kleinfeld
Kirchheim Kleinfeld Waldbüttelbrunn Kleinfeld
Kist Kleinfeld Winterhausen Oberhofer
Kleinrinderfeld Kleinfeld Zell a.M. Kleinfeld

 

Das Aufgabenfeld der Kreisheimatpflege

Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz

Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Der Heimatpfleger soll mitwirken bei der Inventarisation, Sicherung und Erforschung von Bau- und Bodendenkmälern. Bei der Neuordnung im ländlichen Raum durch Flurbereinigung ist dem Schutz und der Pflege von Bau- und Bodendenkmälern ebenfalls Rechnung zu tragen. Um die Belange der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes im möglichen Umfang bei der Flurbereinigung beachten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit der Flurbereinigungsdirektion, des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und der Stellen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, zu denen der Heimatpfleger zählt, erforderlich.

Beteiligung im Planungs- und Bauwesen

Nach § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz sollen bei der Aufstellung eines Bauleitplanes als Träger öffentlicher Belange die Behörden und Stellen beteiligt werden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird. Als Träger öffentlicher Belange soll auch der Heimatpfleger gehört werden, damit er die von ihm vertretenen Interessen zur Geltung bringen kann.
Auch bei der Behandlung einzelner Bauvorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren dürfen die Forderungen der Heimatpflege nicht unbeachtet bleiben.

Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart

Die Bemühungen der landschaftsgebundenen Trachtenvereinigungen und ähnlicher Organisationen, Tradition zu pflegen, soll vom Heimatpfleger ebenso unterstützt und betreut werden wie die vielfachen Bemühungen um Volkslieder, Volksmusik und Volkstheater.

Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen

Heimatmuseen und auf Wunsch auch private Sammlungen als Bewahrer der Zeugnisse unserer Geschichte, wichtige Bildungsmittel für handwerklich gute Schöpfungen und Anschauungsmaterial für die Schuljugend und Erwachsene soll der Heimatpfleger mitbetreuen.

Erziehung und Heimatgedanken

Breiteste Bevölkerungskreise, insbesondere die Jugend, sollen noch mehr als bisher für die Bestrebungen, den Sinn und Zweck der Heimatpflege gewonnen werden. Das kann durch Wort und Schrift geschehen. Der Heimatpfleger kann durch eigene Vorträge und Vermittlung von Vorträgen geeigneter Personen Freude an der Heimatpflege wecken und vertiefen.

Zusammenarbeit mit den Bezirksheimatpflegern

Die ehrenamtlichen Heimatpfleger sollen in allen Fragen der Heimatpflege eng mit dem hauptamtlichen Bezirksheimatpfleger zusammenarbeiten, vor allem bei den Aufgaben des Denkmalschutzes, der Pflege des Brauchtums, der Förderung von Trachten, des Volksliedes, des Volkstanzes und der Volksmusik. Dabei sollten die Fachkenntnisse des Bezirksheimatpflegers bei überörtlichen Maßnahmen genutzt werden.

Zusammenwirken mit Dienststellen und Verbänden

Für den Erfolg der Tätigkeit des Heimatpflegers ist es wichtig, mit vielen Dienststellen, Organisationen und Personen enge Verbindung zu halten. Es seien hier erwähnt

a) die kirchlichen Stellen
b) die Schulen aller Art
c) die Archivpfleger
d) die Fachkräfte des Naturschutzes
e) die wissenschaftlichen Institutionen und die staatlichen Museen und Sammlungen
f) die regionalen und lokalen Heimatverbände

Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesverein für Heimatpflege

Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. erfüllt mit staatlicher Förderung öffentliche Aufgaben gemäß Art. 141 Bayerische Verfassung. Er zählt die Betreuung und Beratung der Heimatpfleger zu seinen wichtigsten Aufgaben.

 

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