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Naturschutz

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Zuständigkeiten Naturschutz

Das Team der Unteren Naturschutzbehörde berät die Landkreisgemeinden bei ihrer Bauleitplanung und steht allen Bürgerinnen und Bürgern bei artenschutzrechtlichen Fragstellungen als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Welcher Ansprechpartner betreut Ihre Gemeinde?

Suchen Sie sich aus der Liste der Landkreisorte Ihre Gemeinde aus oder suchen Sie nach der entsprechenden Postleitzahl.

Für den schnellen Überblick können Sie sich auch an der Karte orientieren.