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Überschwemmungsgebiete

Die Bayerische Wirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis. Die Untere Wasserrechtsbehörde setzt diese Gebiete für den Landkreis Würzburg per Rechtsverordnung fest.

 

Vorsorge ist das A und O

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder zum Erhalt von natürlichen Rückhalteflächen und zur Regelung des Hochwasserabflusses. Vorsorgemaßnahmen wie diese sind der beste Schutz vor Hochwasserschäden.

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern (Gewässer erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 Kilometer),sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern (Gewässer dritter Ordnung), die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln.

 

Festsetzung durch Auswertung der Überschwemmungslinie

Fachlich bildet die Auswertung von Luftbildern mit anschließender Wasserspiegelberechnung die Grundlage für die Ermittlung von Überschwemmungsflächen. Diese Daten stellen nach der Aufbereitung die Überschwemmungslinie für ein Hochwasserereignis dar, das - statistisch gesehen - alle 100 Jahre auftritt.

In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an unsere Wasserrechtsbehörde, Herrn Klose, zur Festsetzung. Durch eine an die Gefährdungsbereiche angepasste Bauleitplanung wird sichergestellt, dass Hochwasser ausreichend Raum zum schadlosen Abfließen behält.

 

Wohne ich im Überschwemmungsgebiet?

Der “Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ ist ein Kartendienst, der über Hochwasserrisiken und Überschwemmungsgebiete informieren soll. Auch die vom Hochwasser betroffenen Gebiete in Bayern sind dargestellt.

 

Ausnahmen von Verboten

Im Überschwemmungsgebiet gelten kraft Gesetz Regelungen, die beispielsweise Bautätigkeiten beschränken (§ 78 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Wasserrechtsbehörde kann Ausnahmen von diesen Verboten auf Antrag zulassen, wenn bestimmte, im Gesetz genannte, Voraussetzungen eingehalten sind. Gerne informiert Sie Herr Stierle über Details.

 

 

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