Heimatpflege
Heimatpflege will erhalten und gestalten. In der Vergangenheit geschaffene Werte von geschichtlicher, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt und gepflegt werden. Die Erhaltung der geschichtlichen Dimensionen unserer Kultur und die Einfügung der Neuschöpfungen in das Vorhandene sind vielseitige Aufgaben und bedürfen der vertrauensvollen Mitarbeit vieler. Eine Aufgabe besonderer Art ist es, das Kulturgut der in Bayern ansässig gewordenen deutschen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen lebendig zu erhalten, weiterzuentwickeln und fest in das Kulturleben unseres Landes zu integrieren.
Ziel aller Bemühungen soll sein, das überlieferte bodenständige Kulturgut in der ganzen Vielfältigkeit lebendig zu erhalten und breite Bevölkerungskreise damit anzusprechen.
Einige Arbeitsgebiete des Heimatpflegers sollen im Folgenden hervorgehoben werden:
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Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz
Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Der Heimatpfleger soll mitwirken bei der Inventarisation, Sicherung und Erforschung von Bau- und Bodendenkmälern. Bei der Neuordnung im ländlichen Raum durch Flurbereinigung ist dem Schutz und der Pflege von Bau- und Bodendenkmälern ebenfalls Rechnung zu tragen. Um die Belange der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes im möglichen Umfang bei der Flurbereinigung beachten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit der Flurbereinigungsdirektion, des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und der Stellen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, zu denen der Heimatpfleger zählt, erforderlich.
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Beteiligung im Planungs- und Bauwesen
Nach § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz sollen bei der Aufstellung eines Bauleitplanes als Träger öffentlicher Belange die Behörden und Stellen beteiligt werden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird. Als Träger öffentlicher Belange soll auch der Heimatpfleger gehört werden, damit er die von ihm vertretenen Interessen zur Geltung bringen kann.
Auch bei der Behandlung einzelner Bauvorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren dürfen die Forderungen der Heimatpflege nicht unbeachtet bleiben.
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Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
Die Bemühungen der landschaftsgebundenen Trachtenvereinigungen und ähnlicher Organisationen, Tradition zu pflegen, soll vom Heimatpfleger ebenso unterstützt und betreut werden wie die vielfachen Bemühungen um Volkslieder, Volksmusik und Volkstheater.
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Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen
Heimatmuseen und auf Wunsch auch private Sammlungen als Bewahrer der Zeugnisse unserer Geschichte, wichtige Bildungsmittel für handwerklich gute Schöpfungen und Anschauungsmaterial für die Schuljugend und Erwachsene soll der Heimatpfleger mitbetreuen.
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Erziehung und Heimatgedanken
Breiteste Bevölkerungskreise, insbesondere die Jugend, sollen noch mehr als bisher für die Bestrebungen, den Sinn und Zweck der Heimatpflege gewonnen werden. Das kann durch Wort und Schrift geschehen. Der Heimatpfleger kann durch eigene Vorträge und Vermittlung von Vorträgen geeigneter Personen Freude an der Heimatpflege wecken und vertiefen.
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Zusammenarbeit mit den Bezirksheimatpflegern
Die ehrenamtlichen Heimatpfleger sollen in allen Fragen der Heimatpflege eng mit dem hauptamtlichen Bezirksheimatpfleger zusammenarbeiten, vor allem bei den Aufgaben des Denkmalschutzes, der Pflege des Brauchtums, der Förderung von Trachten, des Volksliedes, des Volkstanzes und der Volksmusik. Dabei sollten die Fachkenntnisse des Bezirksheimatpflegers bei überörtlichen Maßnahmen genutzt werden.
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Zusammenwirken mit Dienststellen und Verbänden
Für den Erfolg der Tätigkeit des Heimatpflegers ist es wichtig, mit vielen Dienststellen, Organisationen und Personen enge Verbindung zu halten. Es seien hier erwähnt
a) die kirchlichen Stellen
b) die Schulen aller Art
c) die Archivpfleger
d) die Fachkräfte des Naturschutzes
e) die wissenschaftlichen Institutionen und die staatlichen Museen und Sammlungen
f) die regionalen und lokalen Heimatverbände
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Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesverein für Heimatpflege
Der Bayer. Landesverein für Heimatpflege e.V. (http://www.heimat-bayern.de) erfüllt mit staatlicher Förderung öffentliche Aufgaben gemäß Art. 141 Bayerische Verfassung. Er zählt die Betreuung und Beratung der Heimatpfleger zu seinen wichtigsten Aufgaben.
Kreisheimatpfleger:
Hermann Oberhofer
Balthasar-Neumann-Straße 28
97236 Randersacker
Tel. 0931 46043555
Gregor Popp
Versbacher Straße 14
97222 Rimpar
Tel. 09365 890878
Hans Schmelz
Bohnesmühlgasse 14a
97070 Würzburg
Tel. 0931 14420

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