Die Politische Vertretung des Landkreises Würzburg
Der Landkreis als Gebietskörperschaft
Der Landkreis ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht über das Kreisgebiet hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. So steht es in Artikel 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern. Diese "überörtlichen Angelegenheiten" sind Aufgaben, deren Lösung für die Gemeinden unwirtschaftlich (z.B. Krankenhaus) oder finanziell nicht tragbar wären (z.B. Bau von weiterführenden Schulen).
Man unterscheidet hier den Bereich des "eigenen Wirkungskreises", in dem der Landkreis - natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze - nach freiem Ermessen handeln und entscheiden kann (z.B. ob, wann und wie eine Kreisstraße gebaut wird). Im Bereich des "übertragenen Wirkungskreises" hat der Staat dem Landkreis Aufgaben übertragen, sich aber eine strengere Aufsicht vorbehalten, als dies bei den eigenen Angelegenheiten der Fall ist; hierzu gehören z.B. die sozialen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (das sind Miet- und Lastenzuschüsse) und dem Unterhaltssicherungsgesetz (finanzielle Hilfen für Wehrpflichtige).
Im "eigenen Wirkungskreis" unterscheiden wir nach Pflichtaufgaben (z.B. Straßenbau, Abfallbeseitigung, Sozialhilfe und Jugendhilfe) und nach Aufgaben, die der Landkreis freiwillig übernehmen kann, den "freiwilligen Aufgaben". Während bei den letztgenannten Aufgaben der Landkreis über "Ob" und "Wie" entscheiden kann, bleibt bei den Pflichtaufgaben nur die Entscheidung über das "Wie".
In den genannten Bereichen steht dem Landkreis das Selbstverwaltungsrecht zu. Das bedeutet: Die Bürger des Landkreises Würzburg können eigenverantwortlich über die Angelegenheiten ihrer engeren Heimat entscheiden. Dazu wählen sie Vertreter, die Kreisräte und den Landrat. Die 70 Kreisräte und der Landrat bilden den Kreistag und die Ausschüsse des Kreistages.
Die Entscheidungen dieser Kreisorgane werden von der Landkreisverwaltung ausgeführt. Die Landkreisverwaltung hat ihren Sitz im Landratsamt Würzburg, in der Dienststelle in Ochsenfurt und im Gesundheitsamt Würzburg.
Herr K. Buchner
Büro des Landrats
Haus I, Zimmer 338
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Tel. 0931 8003-259
E-Mail: k.buchner@lra-wue.bayern.de

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