Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) im Landkreis Würzburg
Der Landkreis Würzburg übernahm zum 01.01.2005 die Aufgaben der Agentur für Arbeit und vollzieht „Hartz IV“ in eigener Zuständigkeit. Zu diesem Zwecke wurde zunächst das „Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende“ (BEA) eingerichtet. Aufgrund der durch das Bundesverfassungsgericht notwendigen gesetzlichen Neuorganisation trägt das Beratungs- und Eingliederungszentrum für Arbeitsuchende ab 01.01.2011 den Namen "Jobcenter - Landkreis Würzburg".
Beratung und Informationen erhalten Sie während den Öffnungszeiten in der Informationsstelle des Beratungs- und Eingliederungszentrums für Arbeitsuchende.
Informationen zum Leistungspaket für Bildung und Teilhabe
Die Organisationsstruktur im Jobcenter
Das Leistungsspektrum der Informationsstelle umfasst folgende Aufgaben:
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Informationen rund um die Antragstellung
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Ausgabe von Neuantragsformularen und entsprechender Hinweise zur Antragstellung
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Die persönliche Vorsprache in der Informationsstelle vor Einreichung eines Neuantrages ist dringend notwendig, damit bereits im Vorfeld der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II alle wichtigen Fragen geklärt werden können.
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Ausgabe der Folgeanträge zur Gewährleistung der Fortzahlung bei weiterem Leistungsanspruch
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Entgegennahme der Fortzahlungsanträge nebst Unterlagen und der hierfür erforderlichen Unterlagen
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Auskunft zum Antrags- und Leistungsgewährungsverfahren im Rahmen der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Antragsformulare:
- Neuantrag
- Fortzahlungsantrag
- Mietbescheinigung
- Antrag auf Leistungen fur Bildung und Teilhabe; Die Ausfüllhinweise zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zu beachten!
Für eintägige Schulausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung verwenden Sie bitte die Bestätigung der Schule.
Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben füllen Sie bitte die Datenschutzentbindung für den jeweiligen Verein/Leistungserbringer aus und lassen diesen die Bestätigung ausfüllen.
Für Fragen zu Ihren laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II sowie Fragen rund um die Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement sowie Arbeitsvermittlung steht Ihnen der jeweils für Sie zuständige Leistungsrechner und Fallmanager/Arbeitsvermittler nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Jahresbericht 2010 des Jobcenters des Landkreises Würzburg
Information Jobcenter
Landkreis Würzburg
Haus I, Zimmer 237
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Tel. 0931 8003-842
Fax 0931 8003-421
E-Mail: jobcenter@lra-wue.bayern.de

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