Oldtimer-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
(sog. "07er"-Kennzeichen)
Oldtimer-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Verwendung dieser roten Kennzeichen ist beschränkt auf
- die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie die damit zusammenhängende Anfahrt und Abfahrt
- Probe- und Überführungsfahrten sowie
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge (ausschließliche Tankfahrten sind nicht erlaubt!).
Zur Beantragung des roten Kennzeichens benötigen Sie:
- die Zulassungsbescheinigung(en) Teil I und Teil II bzw. den/die Fahrzeugbrief(e) mit Fahrzeugschein(en), bzw. mit Abmeldebescheinigung(en)
- Gutachten des Sachverständigen einer Prüforganisation gem. §23 StVZO (den Anforderungskatalog für die Begutachtung finden Sie: hier)
- ein polizeiliches Führungszeugnis (über das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde beim Bundeszentralregister in Berlin einzuholen)
- einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister*)
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) speziell für rote Kennzeichen
- Personalausweis o. Reisepass bzw. bei Firmen zusätzlich einen Handelsregisterauszug sowie die Gewerbeanmeldung
*) Nach Antragstellung wird von der Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein Verkehrszentralregisterauszug sowie beim Bundesgerichtshof ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert (Dauer ca. 3 – 6 Wochen); falls dieser nicht vorgelegt wird.
Das Führungszeugnis und der Verkehrszentralregisterauszug dienen dem Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Diese muss bei einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gegeben sein (§ 28 Abs. 3 Satz 2 StVZO).
Information Zulassung
Haus II, Erdgeschoss
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Tel. 0931 8003-800
Fax 0931 8003-292 oder -801
E-Mail: info-zulassungsbehoerde
@lra-wue.bayern.de
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Dienststelle Ochsenfurt
Kellereistraße 11
97199 Ochsenfurt
Tel. 0931 8003-701
Fax 0931 8003-779

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