Veterinäramt
- Bekämpfung von Tierseuchen
- Tierschutz
- Lebensmittel tierischer Herkunft
- Arzneimittel in der Tierhaltung
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung: `Kampfhunde`
Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Mensch übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) ist eine wichtige Aufgabe des amtstierärztlichen Dienstes. Neben den Amtstierärzten wirken bei der Tierseuchenbekämpfung die niedergelassenen praktischen Tierärzte mit.
Die Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen wird vom Veterinäramt organisiert, koordiniert und überwacht. Dazu zählt z.B. die Bekämpfung der BHV1-Infektion (IBR) und der Virusdiarrhöe (BVD/MD) der Rindern, der Blauzungenkrankheit (Rind und Schaf) oder auch der Tollwut (Impfung der Füchse über Impfköder), sowie zahlreiche andere Seuchen bei Nutztieren, Fischen und Bienen.
Für Tierseuchen, die im Falle ihres Ausbruchs große wirtschaftliche Schäden verursachen - wie z. B. die Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Vogelgrippe werden Seuchennotstandspläne ständig aktualisiert und Bekämpfungsstrategien organisiert.
Viehverkehr, Viehhandlungen und Tiere in den landwirtschaftlichen Betrieben werden stichprobenweise überprüft. Auch die Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, kleinen Wiederkäuern und Pferden, sowie die dazu gehörenden Meldeverpflichtungen über die Datenbank HI-Tier werden vom Veterinäramt aus mit verwaltet.
Zur vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung zählt weiterhin die sichere und geregelte Beseitigung von den sog. tierischen Nebenprodukten (z.B. Schlacht- und Speiseabfälle, Kadaver usw.)
Das Veterinäramt stellt auch Gesundheitszeugnisse aus: z.B. für Haustiere, die ins Ausland mitgenommen werden sollen oder für den Export landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde.
Weitere Informationen zum Thema Tierseuchen:
- Verordnung über anzeigenpflichtige Tierseuchen
- Schweinehaltungshygieneverordnung
- Tollwutverordnung
- Kennzeichnung und Registrierung von Pferden
Die Amtstierärzte werden tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sie überprüfen als Sachverständige die Haltungsbedingungen, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere. Wenn ein Verstoß vorliegt, werden vom Landratsamt verschiedene Maßnahmen (z.B. Auflagen zur Verbesserung der Haltung bis hin zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen. Regelmäßig oder stichprobenartig werden Tiertransporte, landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, gewerbliche Tierzuchten, Zirkusse, und die Zoohandlungen des Landkreises kontrolliert.
Auch bei der Planung von Stallbauten ist das Veterinäramt zu hören, damit Tierseuchen vorgebeugt werden und die tierartgerechte Haltung der Tiere von vornherein sichergestellt werden kann.
Bestimmte Tätigkeiten mit Tieren sind genehmigungspflichtig (z.B. Tierpensionen, gewerbliche Zucht und Zirkusnummern). Der Tierhalter stellt einen entsprechenden Antrag und weist seine Sachkundigkeit nach.
Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder Sie informieren die Polizei oder Ihren örtlichen Tierschutzverein.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz:
Lebensmittel tierischer Herkunft
Die beamteten Tierärzte des Veterinäramtes sind Sachverständige bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Kontrolle und Beratung zu Fragen der Hygiene im gesamten Produktionsablauf, vom Fleisch, Eier oder Milch liefernden Tier im landwirtschaftlichen Betrieb über die einzelnen Bearbeitungs- und Verarbeitungsstufen bis zur Abgabe des Lebensmittels an den Endverbraucher.
Die Kontrollen der Lebensmittelbetriebe (z.B.: Gaststätten, Kantinen, Großküchen, Lebensmittelgeschäfte und -märkte) obliegen überwiegend den Lebensmittelkontrolleuren. Die Amtstierärzte stehen ihnen als Sachverständige zur Verfügung. Kleine Metzgereien werden überwiegend von den Tierärzten des Landkreises überprüft. Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetriebe, die EU-weit liefern sowie Molkereien werden von den Amtstierärzten auf Einhaltung der Hygiene überwacht.
Mit diesen Tätigkeiten hilft das Veterinäramt, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischer Herkunft zu schützen.
Arzneimittel in der Tierhaltung
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln stellt das Veterinäramt vor eine ebenso wichtige wie schwierige Aufgabe. Arzneimittel sind für die Gesundheit des Tierbestandes unerlässlich. Rückstände in Lebensmitteln, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden könnten, sollen durch Kontrollen bei Schlachttieren und durch Fleischuntersuchungen verhindert werden. Aber auch bereits im Stall werden stichprobenartig Blut- oder Urinproben genommen und auf Arzneimittelrückstände untersucht. Sowohl die Landwirte als auch die Hoftierärzte werden vorort, inwieweit sie ihrer Aufzeichnungspflicht über Medikamentenabgabe und -einsätze nachkommen.
In regelmäßigen Abständen erhalten die im Landkreis niedergelassenen Tierärzte Besuch von ihren Kollegen aus dem Veterinäramt, denn die so genannten tierärztlichen Hausapotheken in den Praxen müssen nach dem jeweils gültigen Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht geführt werden.
Weitere Informationen:
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Als Kreisverwaltungsbehörde ist das Landratsamt Würzburg auch für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (früher: Fleischbeschau) zuständig. Zur Bewältigung dieser Aufgaben beschäftigt der Landkreis amtliche Tierärzte und Tierärztinnen sowie Fachassistenten für Fleischhygiene (die früheren Fleischbeschauer). Das Veterinäramt übt nicht nur die Fachaufsicht aus, sondern bildet das Personal fort und ist dessen ständiger fachlicher Ansprechpartner. Auch die Vergabe der Fleischhygienebezirke erfolgt unter Beteiligung des Veterinäramts.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Kampfhunde
Die Gefährlichkeit von so genannten Kampfhunden wird in der Öffentlichkeit gerade in letzter Zeit wieder verstärkt diskutiert. In Bayern wurde 1992 eine Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom Landtag verabschiedet. Hier sind 14 Rassen aufgeführt, die in 2 Gruppen eingeteilt werden. Bei Hunden der Gruppe 1 wird eine Rasse bedingte Veranlagung zu einer gesteigerte Aggressivität stets vermutet. Diese Hunde dürfen nicht gezüchtet und können nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, die an sehr hohe Bedingungen geknüpft ist, gehalten werden. Dies gilt auch für Hunde der Gruppe 2, solange nicht durch ein Gutachten eines vereidigten Hundesachverständigen die individuelle Ungefährlichkeit des Tieres nachgewiesen wird. Die Beurteilung, ob ein Hund einer der in der Verordnung aufgeführten Rasse zuzuordnen ist, und die Prüfung der Schlüssigkeit der Gutachten, zählt zu den Dienstaufgaben der Amtstierärzte. Bei Verhaltensauffälligkeiten von Hunden anderer Rassen (Rottweiler, Schäferhund, usw.) erstellt auf Anforderung der Gemeinde das Veterinäramt ein Gutachten. Geht es um die Einschätzung der Gefährlichkeit bestimmter exotischer Tiere (z.B. Skorpione, Schlangen und anderer Terrariumsbewohner) wenden sich die für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen (Gemeinde, Landratsamt) ebenfalls an das Veterinäramt.
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bayerische Tierseuchenkasse
- Der Bayerische Schafhalter
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
- Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- LKV
Veterinäramt
Landratsamt Würzburg
Theaterstraße 23 (Roter Bau)
97074 Würzburg
Tel. 0931 3574-5
Fax 0931 3574-691
E-Mail: vetamt-lmue@lra-wue.bayern.de

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