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26.02.21: Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Würzburg festgestellt

Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest („aviäre Influenza“, „Vogelgrippe“). Bei den untersuchten Hühnern aus einem kleinen Geflügelbestand mit sechs Tieren in der Gemeinde Tauberrettersheim konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald am 25.02.2021 die hochpathogene Form des Virus H5N8 nachweisen. Alle Tiere in diesem Bestand wurden - soweit diese nicht schon verendet waren - getötet.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auf das Gebiet in den benachbarten Main-Tauber-Kreis nach Baden-Württemberg. Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst folgende Ortschaften/Ortssteile: Röttingen, Neumühle und Tauberrettersheim. Im Beobachtungsgebiet befinden sich die Ortschaften Riedenheim, Lenzenbrunn, Oberhausen, Stalldorf, Tiefenthal, Oesfeld, Strüth, Aufstetten, Bieberehren, Bergmühle, Franzenmühle, Buch, Klingen, Baldersheim, Burgerroth, Herrgottsmühle, Sankt Kunigunda, Uhlenmühle, Stelzenmühle.

Nähere Informationen zu den betroffenen Ortsteilen und Restriktionsgebieten im Landkreis Würzburg und den geltenden Anordnungen in der Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Landratsamtes Würzburg unter dem Link www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt zu entnehmen. Hierin wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus den betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet verboten ist.

Aufstallungsgebot (Stallpflicht) für Geflügel im gesamten Landkreis

Zudem wurde ein Aufstallungsgebot für Geflügel in gesamten Landkreis Würzburg verfügt. Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) halten, haben diese Tiere in geschlossenen Ställen aufzustallen oder unter Vorrichtungen zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind verboten.

Das Landratsamt Würzburg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder, der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält.

Meldepflicht für totes Geflügel

Außerdem ist es unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Raben-vögel) beim zuständigen Veterinäramt unter Telefon 0931 8003-5507 oder E-Mail: verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de oder bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich zu melden. Wer tote Wildvögel findet, sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.