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26.01.2023

Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht - Interessierte aus dem Landkreis Würzburg können sich ab jetzt bewerben

Der Landkreis Würzburg sucht ab sofort Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Würzburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, müssen Beweise würdigen, Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden interpretieren können und sollen über besondere Erfahrung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen verfügen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Würzburg wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre alt sind und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind hierfür gute Voraussetzungen.

Bewerbungen an das Amt für Jugend und Familie

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg schlägt Kandidatinnen und Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung
bis zum 15. März 2023 an das Amt für Jugend und Familie FB31c, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Tel.: 0931/8003 – 5827 oder – 5831, Mail: kreisjugendamt@lra-wue.bayern.de.

Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Verantwortungsvolles Amt mit hohem Anspruch

Das Amt eines Schöffen oder einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.