Gesundheitsförderung und -prävention; Beantragung von Leistungen
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Stand: 07.05.2024
Kurzbeschreibung
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Verfahrensablauf
Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.