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Bürgerservice A bis Z

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Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 13.01.2025

Hinweise

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, An-hang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre für die/das antragstellende(n) Unternehmen
  • Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
  • Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiters zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) für die/das antragstellende Unternehmen
  • KMU-Erklärung und – gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse
    KMU-Erklärung und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der/des antragstellenden Unternehmens(s) seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. Anhand eines Schaubildes
  • Bei Unternehmensübernahmen Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
  • Website bzw. Haus-/ Unternehmensprospekt, Ortsprospekt soweit vorhanden
  • Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
  • Bei Pachtbetrieben (Entwurf des Pachtvertrages und sofern erforderlich die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
  • Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
  • Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen: Energieeffizienzbestätigung
  • Bei Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungskriterien durch das geplante Vorhaben.