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Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung
Kurzbeschreibung
Das Amtsgericht-Familiengericht ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024
Stand: 19.08.2024