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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Kurzbeschreibung
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.09.2025
Stand: 17.09.2025