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Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kurzbeschreibung
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2022
Stand: 09.02.2022