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Tierschutz; Anordnung
Kurzbeschreibung
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.04.2025
Stand: 28.04.2025