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Legionellenuntersuchung; Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Kurzbeschreibung
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 19.07.2023
Stand: 19.07.2023