Seiteninhalt
Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
Kurzbeschreibung
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.11.2023
Stand: 10.11.2023