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24.08.2020

Ab Dienstag: Testangebot für Reiserückkehrer an der Talavera - Stadt und Landkreis Würzburg planen gemeinsames Testzentrum für jedermann

Die bayerischen Sommerferien dauern nur noch knapp zwei Wochen – somit steigt die Anzahl der Reiserückkehrer, die gut erholt aus den Ferien zurückkommen. Damit steigt jedoch auch die Zahl der Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die sich nach der Einreise Corona-Tests und Quarantäne unterziehen müssen.

Sofern sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht bereits bei der Einreise in einem Testzentrum testen lassen konnten, besteht die Möglichkeit, dies bei einem niedergelassenen Arzt nachzuholen.

„Täglich erreichen uns jedoch rund einhundert Anrufe von Reiserückkehrern, die dringend nach einem Arzt suchen, der eine Testung vornimmt. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs ist zu rechnen“, berichtet Dr. Johann Löw, Leiter des Gesundheitsamtes Stadt und Landkreis Würzburg.

Stadt und Landkreis haben daher entschieden, für Reiserückkehrer die eingerichtete Teststrecke an der Würzburger Talavera in Betrieb zu nehmen. Die Berufsfeuerwehr Würzburg übernahm die Schaffung der technischen Voraussetzungen.

Testmöglichkeit als drive-through an der Talavera in Würzburg

Ab Dienstag, den 25. August 2020, stehen an der Würzburger Talavera in der Zeit von 17 bis 19 Uhr Ärzte, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie Ehrenamtliche des Bayerischen Roten Kreuzes zur Verfügung, um Reiserückkehrer aus Risikogebieten im drive-through-Verfahren auf das Corona-Virus zu testen.

Die Tests werden momentan ohne Terminvergabe angeboten, um jederzeit schnell auf Nachfragen reagieren zu können. Zunächst ist dieses Angebot täglich bis Freitag, den 28. August 2020 in dieser Weise vorgesehen.

Paul Justice, zuständig für das Testmanagement von Stadt und Landkreis Würzburg, ist gespannt, wie das Angebot angenommen wird: „Die Bedarfslage ist nur schwer einschätzbar. Mit der ersten Planung können wir rund 120 Personen pro Abend testen. Ich bitte die Reiserückkehrer deshalb auch, sich auf eventuelle Wartezeiten einzustellen. Natürlich werden wir jeden Einsatzabend evaluieren und unsere Strategie und das Angebot gegebenenfalls anpassen.“

Da täglich maximal 120 Personen getestet werden können, richtet sich das Angebot zunächst ausschließlich an Reiserückkehrer aus Risikogebieten (dies muss vor Ort durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden) und Personen, die keinen niedergelassenen Arzt finden konnten. Personalausweis oder Reisepass ist zwingend vorzulegen, Krankenversicherungskarte, soweit vorhanden.

„Wenn es um das Corona-Virus geht, brauchen wir so schnell wie möglich Sicherheit für die Bürger*innen in Stadt und Landkreis Würzburg. Ich freue mich daher sehr, dass wir das Testzentrum für Reiserückkehrer aus Risikogebieten kurzfristig und dennoch sehr umsichtig geplant in Betrieb nehmen können“, so stellvertretende Landrätin Christine Haupt-Kreutzer. „Allen Beteiligten, vor allem den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, danke ich sehr herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung.“

Wolfgang Kleiner, Kommunalreferent der Stadt Würzburg, ergänzt: „Stadt und Landkreis Würzburg haben beim Betrieb der Corona-Teststrecke am Vogel Convention Center bereits hervorragend zusammengearbeitet. Ich bin mir sicher, dass wir auch das gemeinsame Testzentrum erfolgreich betreiben werden.“

Planungen zur Erweiterung der Testkapazitäten laufen auf Hochtouren

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 10. August 2020 beschlossen, die Testkapazitäten in Bayern erheblich auszubauen. Stadt und Landkreis Würzburg planen vor diesem Hintergrund, die Testkapazitäten an der Talavera deutlich zu erweitern und winterfest zu machen. Damit sollen Testungen für jedermann angeboten werden können.

Hintergrundinformation

Reiserückkehrer aus einem Land, das am Tag der Einreise als Risikogebiet gilt

Als Risikogebiet gelten Länder, die auf der Risikogebietsliste des Robert-Koch-Institutes (RKI) aufgeführt sind (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Risikogebiete_neu.html
). Dabei ist zu beachten, dass manche Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zwar aufgehoben wurden, aber das gesamte Land oder auch nur einzelne Regionen dennoch als Risikogebiet gelistet werden. In diesen Ländern bzw. Regionen besteht zurzeit ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren.

Was muss nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet bei der Einreise nach Deutschland beachtet werden?

Grundsätzlich sind Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in die eigene Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, wenn das Urlaubsland am Einreisetag nach Deutschland auf der Liste des RKI als Risikogebiet anerkannt war.

Reisende, die am Einreise-Bahnhof oder –Flughafen eine Aussteigekarte ausgefüllt haben, werden vom zuständigen Gesundheitsamt über die 14-tägige Quarantäne informiert. Hier entfällt die Meldepflicht des Reisenden.

Wenn bei der Einreise keine Aussteigekarte ausgefüllt wurde, müssen sich Reisende proaktiv beim Gesundheitsamt melden. In einer Mail an reiserueckkehrer@lra-wue.bayern.de sind Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Aufenthaltsadresse, Dauer des Aufenthalts im Urlaubsland, Urlaubsland sowie der Tag der Einreise nach Deutschland anzugeben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um vorzeitig aus der Quarantäne entlassen zu werden?

Seit dem 8. August 2020 besteht für Einreisende aus Risikogebieten die Pflicht, sich nach der Einreise in Deutschland einem Corona-Test zu unterziehen.

Auch Testungen, die bereits im Urlaubsland durchgeführt wurden, können unter Umständen anerkannt werden. Diese Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland jedoch nicht älter als 48 Stunden sein.

Nach Erhalt des Testergebnisses muss dieses unverzüglich an das Gesundheitsamt (reiserueckkehrer@lra-wue.bayern.de) weitergeleitet werden. Erst nach Eingang des Testergebnisses ist es dem Gesundheitsamt möglich, Personen vorzeitig aus der Quarantäne zu entlassen.

Besonderheit bei medizinischem und pflegendem Personal

Hier steht der Schutz der zu pflegenden Patienten an erster Stelle. Deshalb dürfen Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die im sensiblen Bereich arbeiten, 14 Tage nach ihrer Rückreise nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen arbeiten. Das bedeutet konkret, dass ständig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Bei der Pflege von Patienten und Senioren ist dies zusätzlich um das Tragen von Schutzkittel und Handschuhe zu erweitern.

Ferner empfiehlt das RKI, dass sich diese Berufsgruppe vor Tätigkeitsaufnahme, an Tag 5-7 sowie an Tag 14 nach der Einreise erneut über den Arbeitgeber oder den Hausarzt testen lassen sollte.

Besonderheit bei Gemeinschaftsunterkünften

Kindergärten, Schulen, Asylunterkünfte sowie Heime sind per Definition Gemeinschaftsunterkünfte. Reiserückkehrer, die einer solchen arbeiten, diese besuchen oder dort leben, sollten besonders vorsichtig agieren.

Denn auch wenn der erste Test bei der Einreise in Deutschland negativ war, bedeutet das nicht, dass folgende Tests in den nächsten 14 Tagen nicht doch positiv sein können. Es gilt daher, sich innerhalb der nächsten 14 Tage sensibel zu beobachten und beim Auftreten von möglichen Corona-Symptomen einen Arzt aufzusuchen.

Für Reiserückkehrer aus einem Nicht-Risikogebiet

Hier müssen keine besonderen Vorkehrungen nach der Rückreise nach Deutschland getroffen werden. Jedoch empfiehlt das RKI, sich direkt nach der Einreise, sowie am 5. bis 7. Tag nach der Einreise testen zu lassen, um eine eventuelle Infektion mit dem Corona-Virus zuverlässig ausschließen zu können.