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20.10.2020

Aktuelle Corona-Fallzahlen für Stadt und Landkreis Würzburg

Corona-Ampel in der Stadt springt auf Rot

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 26 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 20. Oktober 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.699, davon entfallen 931 auf die Stadt und 768 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.470 Patienten. Derzeit sind 170 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (79 in der Stadt Würzburg, 91 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 1.444 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.238 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 58,62 und für den Landkreis 45,59.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Für den Landkreis Würzburg steht die Bayerische Corona-Ampel weiterhin auf GELB. Es gelten die Maßnahmen nach der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach Überschreiten des Signalwerts von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen:

• Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

• Maskenpflicht besteht dann auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.

• Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

• Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

• Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

• Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

• Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

• Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

• Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.


Hinweis:
Das Landratsamt Würzburg hat aktuell und im Hinblick auf die derzeitige Infektionslage keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt.

Die Stadt Würzburg hat heute den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten. Damit springt für die Stadt die Bayerische Corona-Ampel auf ROT.

Neben den oben genannten Maßnahmen für GELB gilt bei ROT darüber hinaus:

• Im öffentlichen als auch im privaten Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige aus höchstens zwei Haushalten treffen.

• Für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule, gilt eine Maskenpflicht im Unterricht.

• Die Sperrstunde in der Gastronomie sowie das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gilt bereits ab 22 Uhr.


Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem die Stadt bzw. der Landkreis Würzburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de  bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7  eingesehen werden.


Woher kommen die Neuinfektionen?

Bei einer privaten Feier in der Gemeinde Remlingen haben sich mehrere Personen und deren Angehörige mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Die Ermittlungen laufen noch.

Weitere Neuinfektionen haben ihren Ursprung in einer Dezentralen Unterkunft im dem Stadtgebiet. Hier sind bisher 9 Personen positiv. Weitere Testungen sind geplant.

Weiterhin handelt es sich es sich um Personen verschiedener Altersgruppen. Sowohl Kinder- und Schulkinder als auch junge Erwachsene sowie Personen im mittleren Erwachsenenalter wurden positiv getestet. Ca. 20 % gehen auf die Testung von Kontaktpersonen zurück, vereinzelt handelt es sich um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Bei Fällen, in denen mehrere Personen gleichzeitig betroffen sind, können gemeinsame Unternehmungen (Kneipentour, private Feier) ermittelt werden.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist ab Dienstag, 20. Oktober 2020 wie folgt besetzt:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100


Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.