Seiteninhalt

01.11.2020

Aktuelle Corona-Fallzahlen vom 1. November 2020 - mit Korrektur

Korrektur am 1.11.2020 um 22:16: In einer ersten Version der Pressemitteilung war von 76 positiven Fällen in einem Ochsenfurter Seniorenzentrum die Rede. Tatsächlich handelt es ich um 72 positiv getestete Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen.

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 32 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 1. November 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 2.190, davon entfallen 1.195 auf die Stadt und 995 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.732 Patienten. Derzeit sind 399 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (212 in der Stadt Würzburg, 187 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 2.720 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 5.380 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 123,50 und für den Landkreis 88,11.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Stufe „Dunkelrot“ in der Stadt Würzburg, Stufe „Rot“ im Landkreis

Seit 27. Oktober, 0 Uhr, gelten für die Stadt Würzburg die Regelungen der Stufe „DUNKELROT“ der Bayerischen Corona-Ampel.

Im Landkreis Würzburg gilt die Stufe „ROT“.

Details dazu können auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV)

Am 2. November 2020 tritt die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) in Kraft. Die vollständigen Inhalte finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den in der Verordnung beschriebenen Maßnahmen:

Allgemeines Abstandsgebot

Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Kontaktbeschränkung

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet:

-        mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie

-        zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird.

Schulen

-        Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen sind zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird.

-        Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht. Diese gilt nun für Schüler*innen unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz und vom Schultyp auch am Platz und für die Lehrkräfte und das Betreuungspersonal.

-        Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Würzburg bzw. Stadt Würzburg) kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Kindertageseinrichtungen

-        Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten bleiben geöffnet.

-        Sie müssen ein Schutz- und Hygienekonzept vorhalten.

-        Gleiches gilt für Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder.

Veranstaltungsverbot

Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten sind untersagt. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste und Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes unter bestimmten Auflagen.

Sport

Individualsport darf nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden.

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufssportlern sowie bestimmter Leistungssportler ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Freizeiteinrichtungen

Sie werden geschlossen.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe jeder Art sind grundsätzlich untersagt. Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Zulässig ist zudem der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen unter bestimmten Auflagen.

Hotels

Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Kulturstätten

Geschlossen sind Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten, Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen, zoologische und botanische Gärten.

Örtliche Maßnahmen und ergänzende Anordnungen

Weitergehende Anordnungen der örtlich für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden bleiben unberührt.

Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können, auch soweit in dieser Verordnung Schutzmaßnahmen oder Schutz- und Hygienekonzepte vorgeschrieben sind, im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, soweit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist.

Ausnahmen und Befreiungen von allgemein geltenden infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen, die von den Kreisverwaltungsbehörden auf der Grundlage der Ersten bis Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erteilt wurden, verlieren mit Ablauf des 9. November 2020 ihre Gültigkeit.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

 

Maskenpflicht in Würzburger Innenstadtbereich

Informationen dazu finden Sie unter: https://www.wuerzburg.de/buerger/presse/aktuelle-pressemitteilungen/527962.Maskenpflicht-wird-ausgeweitet-Drei-zusaetzliche-Innenstadt-Bereiche.html

Der Landkreis Würzburg hat bislang noch keine stark frequentierten Plätze definiert, bei denen eine Maskenpflicht besteht.

 

Woher kommen die Neuinfektionen?

-        Kontaktpersonen

-        Weitere Bewohner*innen der GU Veitshöchheimer Straße

-        Reiserückkehrer

Infektionsgeschehen in Ochsenfurter Seniorenheim

In dem CURATA Seniorenzentrum Haus Fuchsenmühle in Ochsenfurt ist ein größeres Infektionsgeschehen zu vermelden. Betroffen sind sowohl Bewohner*innen als auch Mitarbeiter*innen. Seitens des Gesundheitsamtes wurde für das gesamte Seniorenzentrum eine Quarantäne angeordnet.

Am Samstagabend wurden insgesamt 109 Bewohner und Mitarbeiter*innen auf Veranlassung und unter Aufsicht des Gesundheitsamtes im Rahmen einer Reihentestung abgestrichen. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 72 positive Befunde vom Labor der Universitätsklinik Würzburg gemeldet. Nach Auswertung der Ergebnisse werden die weiteren konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das Landratsamt Würzburg prüft gegenwärtig, welche Maßnahmen erforderlich sind und auch unterstützend ergriffen werden können.

 

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr

Freitag von 8 bis 14 Uhr

Telefon: 0931 8003-5100

 

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 21 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

 

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330

E-Mail:covid_support@lifecodexx.com

 

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.