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20.09.2010

Ansteckende Blutarmut bei einem Pferd im Landkreis Würzburg


Das Veterinäramt hat im Landkreis Würzburg in Hausen, Ortsteil Rieden, bei einem Pferd die anzeigepflichtige Diagnose „Infektiöse Anämie der Einhufer“ (Equine Infektiöse Anämie, EIA) amtlich festgestellt. Das infizierte Pferd musste eingeschläfert werden, da infizierte Tiere lebenslang Virusausscheider sind und somit andere Tiere anstecken können.

Der Fall steht möglicherweise im Zusammenhang mit den bisher aufgetretenen Fällen in Hessen (Lahn-Dill-Kreis, Kreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis und Kreis Kassel) und Bayern (Main-Spessart-Kreis).

Bei den bisher aufgetretenen Fällen handelt es sich vermutlich um Tiere, die illegal aus Rumänien eingeführt worden sind. Bei dem aktuellen Fall im Landkreis handelt es sich dagegen um ein Pferd das im Frühjahr diesen Jahres mit einem dieser rumänischen Pferde in einem Stall untergebracht war. Bei einem zweiten Pferd liegen die Ergebnisse noch nicht vor.

Die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im betroffenen Reiterhof haben bereits begonnen. Der Bestand, in dem die Seuche festgestellt wurde, ist derzeit durch das Veterinäramt gesperrt. Pferde dürfen daher nicht aus oder in den Bestand verbracht werden. Da die Inkubationszeit bis zu drei Monaten beträgt, wird bei allen Pferden des Umkreises von 1 km zeitnah eine Blutuntersuchung durchgeführt, um so eine weitere Verbreitung auszuschließen.

„Obwohl das infizierte Pferd bereits sehr lange schon im Landkreis war, suchen wir intensiv nach weiteren möglichen Kontaktpferden“, berichtet Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinäramts beim Landratsamt. Es könne daher auch dazu kommen, dass Pferde außerhalb des festgelegten 1 km Radius untersucht werden, wenn sie als mögliche Kontaktiere ermittelt werden.

Um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, ist grundsätzlich jeder Halter von Einhufern verpflichtet, seinen Bestand nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Jeder Halter von Einhufern ist zudem verpflichtet, den Ausbruch der ansteckenden Blutarmut oder den Verdacht hierauf unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.

Das Veterinäramt schließt nicht aus, dass weitere Pferde illegal von Rumänien nach Deutschland gebracht wurden und auch im Landkreis Würzburg sind.  Das Veterinäramt bittet daher alle Pferdehalter von in den letzten 24 Monaten aus Rumänien eingeführten Pferden, sich umgehend mit dem Amt in Verbindung zu setzen.

Hintergrund

Die Erkrankung tritt weltweit und dabei regional gehäuft auf. In Deutschland ist das Virus nicht heimisch, es kommt aber immer wieder zu vereinzelten Ausbrüchen.

Das Virus vermehrt sich ausschließlich in bestimmten Blut- und Abwehrzellen. Wichtige Überträger sind blutsaugende Insekten: hauptsächlich Bremsen, weniger Mücken und Stechfliegen. Das Virus vermehrt sich in den Insekten nicht. Die zur Infektion notwendige Virusmenge wird durch mehrmaliges Stechen erreicht. Die Erkrankung ist daher im Wesentlichen an das Vorkommen der Insekten gebunden und tritt gehäuft im Sommer in der Nähe von Bächen, Seen und in Feuchtgebieten auf.

Einen weiteren Übertragungsweg stellen mit Blut kontaminierte Instrumente dar, Infektionen sind auch über den Deckakt, bei Fohlen im Mutterleib oder über die Milch möglich. Die ansteckende Blutarmut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit unklaren Symptomen sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Eine Therapie oder eine Impfung sind weder möglich noch erlaubt.

Die klinische und akute Erkrankung äußert sich bei Pferden durch: 

  • wiederkehrendes Fieber bis 42° C 
  • Appetitlosigkeit, Schwäche, Zittern, schwankender Gang
  • Flüssigkeitsansammlung an Gliedmaßen und Unterbauch
  • Abmagerung, Konditionsverlust
  • gelbe bis blasse Schleimhäute
  • punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten

Jedoch können infizierte Pferde auch ohne auffallende klinische Erkrankung bleiben.

Um eine Ansteckung der eigenen Pferde zu verhindern, ist es wichtig, folgende Hygienemaßnahmen einzuhalten: 

  • Sauberhalten der Boxen, Stallgasse und allen dazugehörenden Räumlichkeiten
  • Vermeiden von gemeinsamem Gebrauch von Sattelzeug und Bürste 
  • Regelmäßige Entfernung von Pferdeäpfeln und Mist
  • Auf Weide und Paddocks sollte kein Wasser in Pfützen oder Lachen stehen, sondern eine gute Drainage vorhanden sein um die Insektenvermehrung einzuschränken
  • Anwendung von Mitteln, die Insekten vom Pferd fernhalten

Das Kreisveterinäramt rät daher allen Pferdehaltern Mittel anzuwenden, die Insekten vom Pferd fernhalten (sogenannte Repellentien). Auf Weiden und Paddocks ist stehendes Wasser zu vermeiden. Vermieden werden sollte der gemeinsame Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten. Pensionsstallbetreiber sollten auf die Durchführung von Bluttests mit entsprechender Dokumentation im Pferdepass vor Neueinstallungen bestehen.