Antragsfristen für Sportförderung 2025: Unterlagen für Vereinspauschale bis 3. März einreichen
Sportvereine im Landkreis Würzburg aufgepasst: Die Frist für die Abgabe des Antrags auf Vereinspauschale ist generell der 1. März des Förderjahres. Da dieser Termin 2025 auf das Wochenende fällt, muss der Förderantrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Montag, 3. März 2025 beim Landratsamt Würzburg eingegangen sein. Bei dieser Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Ausnahme- oder Härtefallregelungen kommen daher nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.
Hinweise für die Antragstellung 2025
Ein wichtiger Hinweis: Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist seit dem Förderjahr 2024 lediglich bei der Aufteilung einer Trainer- bzw. Übungsleiter-Lizenz auf zwei Vereine beizulegen.
Anzugeben sind auch die eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die lediglich in Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) eingesetzt werden.
Datenschutz und Online-Antrag
Die Trainer und Übungsleiter sollten über die Erfassung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Beantragung der Sportförderung informiert werden.
Für die Beantragung der Vereinspauschale steht auf der Homepage außerdem ein Online-Antrag zur Verfügung. Für die Verwendung können folgende Authentifizierungsmöglichkeiten genutzt werden: Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat oder die BayernID (Authega ELSTER-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID).
Alle notwendigen Formulare und nähere Informationen zur Sportförderung im Jahr 2025 sind auf der Homepage des Landkreises Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/sport zu finden oder können bei Sportreferentin Sandra Handke unter der Telefonnummer 0931 8003-5828 oder per Mail unter sport@lra-wue.bayern.de angefordert werden. Wer die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchte, findet Sandra Handke im Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97070 Würzburg im 2. Stock in Zimmer 217.