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12.07.2022

Ausbauplan der Kreisstraßen im Landkreis Würzburg Thema im Bauausschuss - Arbeiten an WÜ4, WÜ10 und WÜ 11 noch im Jahr 2022 geplant

Gibt es viele Schlaglöcher auf einer Strecke? Sind die Straßenränder an anderer Stelle zu stark abgenutzt? Oder sind Kurven, Steigungen oder Kreuzungen als Unfallschwerpunkt erkennbar? Für den kurz- und mittelfristigen Ausbau und Erhalt der Straßen im Landkreis Würzburg hat das Staatliche Bauamt gemeinsam mit dem Landratsamt Würzburg den bestehenden Straßenausbauplan aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben – und dabei Fragen wie diese beantwortet.

Wichtige Kriterien für die Planung sind Unfallhäufigkeit, Verkehrsfrequenz aber auch eine mögliche Kombination von Baumaßnahmen der Gemeinden im Untergrund. Darüber hinaus werden dabei auch Umweltaspekte, wie die Sicherung von Wasserschutzgebieten berücksichtigt, Ausbaulücken geschlossen und die Verkehrssicherheit stetig verbessert.

Arbeiten bei Eisenheim stehen noch 2022 an

Da sowohl finanziell als auch organisatorisch nicht alles gleichzeitig erledigt werden kann, sind die Maßnahmen innerhalb des Ausbauplans nach Dringlichkeit sortiert. Noch im Jahr 2022 wird der Ausbau der WÜ4/WÜ57 bei Eisenheim fortgeführt. Diese Maßnahme schießt unmittelbar an den im Jahr 2021 erfolgten Ausbau des Kaltenhäuser Berg an. In den kommenden Jahren soll die Erneuerung dieses Streckenzuges bis zur Landkreisgrenze in Richtung Wipfeld fortgeführt werden.

In Dringlichkeitsstufe 1, also Projekte, die am höchsten priorisiert und daher baldmöglichst angegangen werden sollen, befinden sich außerdem die Verbreiterung und der Neuaufbau der Fahrbahn auf den Kreisstraßen WÜ11 zwischen Neubrunn und der Grenze nach Baden-Württemberg sowie der WÜ10 zwischen Hettstadt und Greußenheim.

In Dringlichkeitsstufe 2, also Projekte, die erst nach Umsetzung der Dringlichkeitsstufe 1 begonnen werden sollen, wurden unter anderem die WÜ35 zwischen Gützingen und der Landesgrenze oder die Erneuerung der Ortsdurchfahrten Erbshausen aufgenommen. Für künftige Maßnahmen wurden zudem die Ausbauabsichten der Kommunen hinsichtlich ihrer Ver- und Entsorgungseinrichtungen berücksichtigt.

Landrat Eberth: Ausbauplanung als Versprechen für mehr Sicherheit

„Anhand des Straßenausbauplans fertigt das Staatliche Bauamt eine Aufnahme der Schäden an und behält Verkehrsdichte und Unfallhäufigkeiten laufend im Blick“, erklärt Landrat Thomas Eberth. „Den Politikerinnen und Politikern aber auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern will man so eine Orientierung geben, was in den nächsten Jahren ansteht, was investiert werden muss und wird.“

Natürlich ist dem Landkreischef und allen anderen Beteiligten bewusst, dass die Maßnahmen mit zum Teil großen Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung verbunden sind. Straßen müssen gesperrt und Ampelschaltungen oder gar Umleitungen eingerichtet werden. Doch Landrat Eberth betont: „Wir wollen weiterhin in das Verkehrsstraßennetz investieren und damit für ein hohes Maß an Sicherheit im Straßenverkehr sorgen – für den Individualverkehr aber auch für den ÖPNV und Radverkehr.“

Synergien mit Kreisgemeinden nutzen

„Ein wichtiges Anliegen ist es uns dabei, die Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern dabei einzubinden und rechtzeitig zu informieren“, so Eberth weiter. Um möglichst viele Synergien zu nutzen und letztlich auch wirtschaftlich sinnvoll zu arbeiten, wurden daher zur Bewertung und Einbindung von ohnehin anstehenden Ausbaumaßnahmen der Kommunen bisher 16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden mit insgesamt 27 Ortsdurchfahrten kontaktiert.

Ergebnisse werden im Bauausschuss präsentiert

Der letzte Ausbauplan stammt aus dem Jahr 2016. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hatte daher Ende März 2021 beschlossen, durch das Staatliche Bauamt Würzburg einen Entwurf zur Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg erarbeiten zu lassen.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur des Landkreises Würzburg am kommenden Freitag, 15. Juli soll nun der fortgeschriebene Ausbauplan zum Beschluss vorgelegt werden. Die einzelnen Maßnahmen, damit auch der Zeitplan und die Kosten der jeweiligen Bauarbeiten müssen im Nachgang im Rahmen der jeweiligen Entwurfsplanung beschlossen und in den Haushalt des Landkreises Würzburg integriert werden.