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08.10.2009

Ausbildungsvermittlung aus einer Hand - Kooperation zwischen Landkreis Würzburg und Agentur für Arbeit

„Wir können es uns in Zukunft nicht mehr erlauben, dass auch nur ein einziger Jugendlicher ohne Ausbildung bleibt“, betonte Eugen Hain, Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Agentur für Arbeit beim Gespräch mit Landrat Eberhard Nuß. Diese Tatsache, geschuldet der demografischen Entwicklung, hat die Agentur für Arbeit und den Landkreis Würzburg als Optionskommune bei der Umsetzung von Hartz IV, bewogen, in Sachen Ausbildungsvermittlung gemeinsame Sache zu machen.
 
Ein am 1. Oktober 2009 in Kraft getretener Kooperationsvertrag, vereinbart von Eberhard Blenk, Fachbereichsleiter des Beratungs- und Eingliederungszentrums für Arbeitsuchende (BEA) am Landratsamt, und der Agentur für Arbeit in Würzburg, wurde von Landrat Nuß und Eugen Hain unterzeichnet. „Wir sollten die Rahmenbedingungen der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, die wir selbst regeln können, möglichst effizient gestalten“, meinte Landrat Nuß erfreut über die Zusammenarbeit.
 
Bisher war der Landkreis Würzburg als Träger der Grundsicherung für die Ausbildungsvermittlung für erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche zuständig. Die Berufsberatung und die Berufsorientierung an den Schulen werden von Berufsberatern der Arbeitsagentur durchgeführt. Um den Jugendlichen einen einheitlichen Ansprechpartner an die Seite zu stellen, nutzten nun BEA und Agentur für Arbeit die gesetzliche Möglichkeit, auch die Ausbildungsvermittlung für Jugendliche im Hilfebezug an die Agentur für Arbeit zu verlagern.
 
„Gerade in Zeiten rückläufiger Ausbildungsplätze ist durch diese Zusammenführung eine höhere Effektivität von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zu erreichen“, erklärt Eberhard Blenk.
 
Das Angebot richtet sich überwiegend an Hauptschulabgänger sowie Realschüler und Gymnasiasten an der Schwelle des Überganges von Schule in den Beruf. Der Hauptanteil sind deshalb die 15- und 16-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Diese Altersgruppe erfasst nach den letzten statistischen Auswertungen ca. 100 Personen, die im Leistungsbezug sind. Nicht alle dieser jungen Menschen werden auf eine intensive Ausbildungsvermittlung angewiesen sein. Die Teilnehmerzahl wird deshalb nach vorsichtigen Schätzungen ca. 50 % dieser Zielgruppe ausmachen. Die Betreuungsdauer wird im Durchschnitt über 3 Monate laufen.
 
Zwischen den Ausbildungs- und Arbeitsvermittlern der Agentur und den Fallmanagern und Arbeitsvermittlern des Beratungs- und Eingliederungszentrums besteht ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Ziel, dass beide Fachbehörden in enger Zusammenarbeit für den einzelnen Jugendlichen eine passgenaue berufliche Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme finden. Durch die Zusammenarbeit wird vor allen Dingen den besonders förderfähigen hilfebedürftigen Jugendlichen der Zugang zu den verschiedenen Grundlehrgängen und Qualifizierungsmaßnahmen des SGB III schnell und unbürokratisch ermöglicht. 

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