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26.05.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt des Landkreises Würzburg

Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat nach seiner Sitzung vom 12. – 14. 5.2020 aktualisierte Zahlen ermittelt. Danach werden für das Jahr 2020 um 11,1 % verminderte Steuereinnahmen gegenüber 2019 erwartet. Daneben werden für die kommunalen Haushalte Mehrbelastungen in erheblicher Höhe durch wegbrechende Einnahmen und zusätzliche Ausgaben erwartet.

Der Landkreis Würzburg hat hier vor allem Mehrkosten in allen Bereichen (Personalkosten, Ausgaben für Schutzausrüstungen, Ausgaben für IT-Ausstattung), sowie Belastungen durch gestiegene Sozialausgaben. So ist z.B. ein deutlich erhöhter Antragseingang beim Jobcenter mit daraus resultierenden Ausgabesteigerungen bei den Kosten der Unterkunft zu nennen.

Vom Freistaat Bayern werden negative Auswirkungen auf die Liquidität der Kommunen durch vorgezogene Auszahlung der Finanzausgleichsleistungen abgemildert.

Aufgrund der guten Finanzlage des Landkreises (7.5.20: 33 Mio. €) ist die Liquidität gesichert, die Mehrbelastungen tragbar, sodass ein Nachtragshaushalt momentan nicht erforderlich ist.

Soweit bisher abschätzbar ist das Jahr 2020 für den Landkreis unproblematisch.

Da sich die Kreisumlage 2021 aus den Umlagezahlen 2019 der Gemeinden errechnet, ist auch im nächsten Jahr kein Einbruch zu erwarten. Nach einer Trendberechnung des Bayer. Landkreistages wird sich die Umlagekraft in Unterfranken auf dem Niveau des letzten Jahres bewegen.

Es werden aber Probleme für die Gemeinden erwartet, die bei Einnahmeeinbußen die Kreisumlage sowohl im restlichen Jahr 2020 als auch möglicherweise im Jahr 2021 aus den hohen Umlagekraftzahlen erbringen müssen. Ob die im Gutachten prognostizierten Aufwüchse der kommunalen Steuereinnahmen im Jahr 2021 tatsächlich eintreffen werden, hängt vor allem vom weiteren Fortgang des Pandemiegeschehens ab. Ob die optimistischen Annahmen des Gutachtens zutreffen, bleibt abzuwarten. Diese Problematik muss landeseinheitlich gelöst werden.

Allerdings heute schon ist absehbar, dass eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich sein wird. Entstehende Deckungslücken müssen mit Einsparungen oder ggfs. durch Kreditaufnahmen geschlossen werden.

Bei den Gemeinden wird es zu Steuerausfällen bei der Gewerbesteuer, aber auch zu einer zurückgehenden Einkommensteuerbeteiligung kommen. Die Auswirkungen der Kurzarbeit sind hier noch nicht abschätzbar. Insgesamt werden die Auswirkungen aber regional unterschiedlich sein. Nachdem die Region Würzburg nicht stark industriegeprägt ist, könnten sich die direkten Auswirkungen hier in Grenzen halten und die Minderung der Steuereinnahmen unter dem prognostizierten Durchschnitt von 11 % liegen.

Indirekte Auswirkungen werden aber über die Finanzausgleichsleistungen deutlich spürbar werden. Ein drastischer Rückgang der Verbundmasse aus den Landesanteilen der Gewerbesteuerumlage, der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer werden erwartet. Dies wird vermutlich zur Folge haben, dass insbesondere die Schlüsselzuweisungen nicht mehr auf dem bisherigen Niveau gehalten werden können. Wie hoch der Rückgang sein wird, bleibt abzuwarten.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die Fördersätze für Investitionsmaßnahmen im bisherigen Umfang gehalten werden können.

Ebenso ist noch offen, welche Auswirkungen die vom Staat aufgebrachten Kosten der einzelnen Rettungsschirme auf die zukünftigen Finanzausgleichsverhandlungen haben werden.

Für den Haushalt 2021 werden landkreisseitig keine größeren Probleme erwartet. Investitionsmaßnahmen müssen ggfs. überdacht werden.

Im Jahr 2022 wird dann die Situation 2020 auf den Kreishaushalt durchschlagen, d.h. sinkende Umlagekraft und somit sinkendes Kreisumlageaufkommen. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Konjunktur erholen wird und ob die Mindererträge zumindest teilweise durch staatliche Leistungen ausgeglichen werden können. Ansonsten wird man gezwungen sein sich auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass belastbare Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden können. Es ist aber zu befürchten, dass die derzeitige Situation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises einschränken wird. Nicht sofort, aber wegen des Zeitversatzes bei der Kreisumlage in zwei Jahren Aus diesem Grunde müssen schon alle jetzigen Entscheidungen diese Entwicklung berücksichtigen.