Seiteninhalt

26.05.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich der sozialen Leistungen und des Jugendamtes

Asylleistungen und Asylbetreuung

Die Asylbetreuung in den Asylunterkünften war aufgrund der jeweils geltenden Regelungen nur in eingeschränkten Rahmen möglich.

Die Auszahlung der Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann nicht mehr „bar“ durch die kreisangehörigen Gemeinden erfolgen, sodass eine andere und zeitaufwendige Auszahlungsart gefunden werden musste.

Sozialhilfe

Im Bereich Sozialhilfe haben sich die wöchentlichen Antragsstellungen seit Beginn der Einschränkungen in Bayern verdoppelt. Neue Regelungen müssen umgesetzt bzw. die Verfahren hieran angepasst werden (z.B. § 141 SGB XII).

Absprachen mit Tageseinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen etc. sind für die Bereiche Bildung und Teilhabe und Sozialhilfe beinahe täglich notwendig.

Ausbildungsförderung

Im Bereich Ausbildungsförderung kam es dadurch zu einer Mehrbelastung, dass Ausbildungszeiten bzw. Fortbildungsmaßnahmen verschoben wurden. Deshalb muss in der Regel eine Neuberechnung erfolgen.

Wohngeld

Im Bereich Wohngeld wirkt sich hauptsächlich die Kurzarbeitergeldgewährung aus. Hierdurch ergibt sich eine Verdoppelung der Fallzahlen.

  

Auswirkungen im Bereich des Jugendamtes

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD):

Da die Kinder zum Teil nicht mehr in der Schule und im Kindergarten betreut werden, fällt in diesen Fällen eine soziale Sicherung weg; es gingen mehr Hinweise durch besorgte Einrichtungen (bzw. Nachbarn) ein. Neben diesen Meldungen rufen auch vermehrt Eltern bzw. Erziehungsberechtigte selbst an, die entweder zum Teil unspezifische Fragen und Ängste im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie äußerten oder aufgrund der ganztäglichen Betreuung ihrer Kinder, durch die Beschulung zu Hause und der Umorganisation des alltäglichen Ablaufes an die Grenzen der Belastbarkeit kommen.

Durch die Möglichkeit der Notbetreuung in Schule und Kita wurde diese Thematik bereits entzerrt. Hier können auch Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls bzw. Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Entziehung nach den §§27 ff. SGB VIII haben, aufgenommen werden. Die Erstellung von entsprechenden Stellungnahmen sind sehr zeitintensiv, da jeweils mehrere Vermittlungsgespräche mit den Eltern und den Einrichtungen stattfinden müssen.

Auch die Beratung von getrenntlebenden Eltern zur Erstellung von Umgangsvereinbarungen und der damit einhergehenden Vermittlungsversuche nehmen viel Zeit in Anspruch. Anstelle eines gemeinsamen Gespräches sind mehrere Telefonate mit den einzelnen Elternteilen/ Erziehungsberechtigten nötig.

Da am Familiengericht keine Erörterungstermine stattfanden, mussten mehrere Familien intensiver betreut und besucht werden. Die damit einhergehenden zusätzlich notwendigen Dokumentationen und Stellungnahme zur Vorlage an das Familiengericht waren sehr zeitaufwändig.

Schwierigkeiten bei Hausbesuchen im Rahmen des § 8a SGB VIII (Kindeswohl-gefährdungen) werden darin gesehen, dass sich viele Eltern weigern, in ihren eigenen vier Wänden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Unterschied zu Gesprächen im Amt, bei denen die Mitarbeiter/innen für die notwendigen hygienischen Standards etc. sorgen können, ist das bei einem Hausbesuch nicht möglich.


Kindergartenfachaufsicht:

Es bestand und besteht ein Beratungsbedarf der Kindertageseinrichtungen und der Eltern zur Notbetreuung (Information der Kindertagesstätten über aktuelle Regelungen, Beratung der Kindertagesstätten zur Betreuungsorganisation, Beratung der Einrichtungen und Eltern über Anspruch/Nichtanspruch auf Notbetreuungsplätze, regelmäßige Erhebung und Meldung der Notbetreuungsplätze an die Regierung) und der Beratung über Abläufe bei Verdachts- und Infektionsfällen.