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06.05.2021

Bauen und Sanieren im Altort: Landratsamt Würzburg informiert über Beratungs- und Fördermöglichkeiten

Der Traum vom eigenen Haus beginnt mit vielen Fragen. Welche Alternativen bestehen zum Neubau am Ortsrand und kommt auch die Sanierung eines Häuschens im Altort in Frage? Entscheidungshilfe bietet ein neues Beratungs- und Informationsangebot, das die Kreisentwicklung am Landratsamt Würzburg zusammengestellt hat.

Auf www.landkreis-wuerzburg.de/innenentwicklung finden Bau- und Sanierungswillige Tipps, Ansprechpartner und Hilfen rund um die Themen Bauen und Sanieren im historischen Innerortsbereich. Das Angebot ist Teil der Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg. Ihr Ziel ist, das Leben im Ortskern zu stärken und Flächen außerhalb zu schonen. Hierzu arbeitet das Landratsamt eng mit den Gemeinden sowie mit den interkommunalen Allianzen und weiteren Behörden zusammen.

Wegweiser in den Gemeinden

Erste Anlaufstellen für Bauinteressierte sind die Innenentwicklungslots:innen der Landkreisgemeinden. Sie beraten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken, bei Sanierungsvorhaben oder bei einem Neubau im Innerortskern. Die Lots:innen der jeweiligen Heimatgemeinde veröffentlicht das Landratsamt auf seinen Innenentwicklungsseiten im Internet.

Gutscheine für Erstbauberatung

Ist die Entscheidung für ein Grundstück im Altort oder die Instandsetzung eines Häuschens im Ortskern gefallen, bietet der Landkreis Gutscheine für eine kostenlose Erstberatung durch eine Architektin oder einen Architekten an. Eine Liste der projektteilnehmenden Architekturbüros ist auf der Landkreisseite veröffentlicht. In den Beratungen werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und energetische, denkmalpflegerische sowie entsorgungs- und verwertungstechnische Fragen geklärt.

Zwei Förderrichtlinien unterstützen beim Baulückenschluss

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der landkreisweiten Innenentwicklungsstrategie ist die finanzielle Förderung der Bauvorhaben, die im Erstberatungsgespräch mit dem Architekten entwickelt wurden. Zwei Förderprogramme hat der Landkreis Würzburg zu diesem Zweck aufgelegt.

Ziel der Richtlinie zur „Förderung der Aktivierung von Leerständen und Baulücken“ ist die ortsverträgliche Nachverdichtung entweder durch den Erhalt ortsbildprägender Gebäude oder durch Neubauten.

Außerdem stehen Fördermittel aus dem Topf für „Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen“ bereit. Ist der Erhalt alter Bausubstanz wirtschaftlich nicht mehr möglich, können Fördermittel für einen Abriss, Teilabriss oder für Entkernungsmaßnahmen beantragt werden. Auch die Entsorgung der Bauabfälle kann gefördert werden. Das schließt insbesondere auch die Wiederverwendung als Recyclingbaustoff ein.

Die Fördervoraussetzungen gibt der Landkreis auf www.landkreis-wuerzburg.de/innenentwicklung bekannt. Hier können auch die Anträge und Richtlinien heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin für Gemeinden und interessierte Bürgerinnen und Bürger ist Birgit Rüttiger von der Kreisentwicklung am Landratsamt: Telefon 0931 8003-5077 oder E-Mail b.ruettiger@Lra-wue.bayern.de.