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10.06.2021

Bayer. Gesundheitsministerium untersagt Public Viewing bei Fußball-Europameisterschaft

Viele Fußballfans fiebern dem Beginn der Europameisterschaft schon entgegen und wünschen sich ein Sommermärchen 2021. Dieses wird jedoch zumeist vor dem heimischen Fernseher stattfinden:

Beim Public Viewing steht nach einer Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums der Eventcharakter im Vordergrund. Es handelt sich demnach nicht um eine kulturelle Veranstaltung.

Nach der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zwar öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis prinzipiell möglich. Im Landkreis Würzburg – der in der Inzidenzstufe unter 50 eingestuft ist – wäre dies mit bis zu 50 Personen indoor und bis zu 100 Personen outdoor grundsätzlich möglich, jeweils einschließlich geimpfter und genesener Personen.

Beim Public Viewing wird der Personenkreis allerdings üblicherweise gerade nicht von Anfang an klar begrenzt und geladen sein, so dass es sich hierbei dann eben nicht um eine erlaubte Veranstaltung nach den Vorgaben der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung handelt. Damit wäre auch ein Public Viewing im Rahmen der Außengastronomie grundsätzlich jedenfalls dann eine untersagte Veranstaltung, wenn dieses maßgeblich im Vordergrund steht.

Ist allerdings der Verzehr von Speisen und Getränken der Hauptzweck und wird das jeweilige Sportereignis lediglich auf einem Fernseher im Hintergrund etc. gezeigt, so ist dies im Rahmen des Gastronomiebetriebs zulässig, führt das Bayer. Gesundheitsministerium weiter aus.