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17.12.2020

Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen über Weihnachten gelockert

Seit Inkrafttreten der 10. und der mittlerweile gültigen 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Besuch einer Senioren-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich. Dabei darf die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Für die Weihnachtstage hat der Gesetzgeber eine davon zeitlich abweichende Regelung festgelegt. In der Zeit vom 25. bis 27. Dezember gilt nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Der Abstrich mittels eines Antigen-Schnelltests darf dann höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch in der Einrichtung vorgenommen worden sein.

Darauf weist Paul Justice, zuständig für das Testmanagement von Stadt und Landkreis Würzburg, besonders hin: „Mit dieser erweiterten Regelung ist es Heimbesuchern an den Weihnachtstagen möglich, nach einem Test Angehörige oder Freunde in Einrichtungen öfters zu besuchen.“

Am gemeinsamen Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg auf der Talavera wurden bereits erweiterte Testmöglichkeiten geschaffen, um Heimbesuchern eine zeitnahe Testung zu ermöglichen. Hierbei kommen PCR-Tests zum Einsatz. Termine sind telefonisch über die Hotline des BRK, Tel. 0931 8000828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de zu vereinbaren.

Weiter wurden drei Teststellen in Ochsenfurt, Röttingen und Bergtheim eingerichtet, in denen Antigen-Schnelltests verwendet werden, die morgen (18. Dezember 2020) ihren Betrieb aufnehmen. Die Telefonvereinbarung hierzu erfolgt ausschließlich über die Hotline des BRK unter Tel. 0931 8000828.