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15.09.2009

Bodenrichtwerte ab sofort online abrufbar

Per Mausklick zu den aktuellen Bodenrichtwerten

Landratsamt bietet Bodenrichtwerte online an

Wie hoch sind die durchschnittlichen Grundstückspreise in einem Wohnbau- oder Gewerbegebiet einer Gemeinde? Diese Information ist für Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Bürger von grundsätzlicher Bedeutung. Das Landratsamt bietet ab sofort einen neuen kostenlosen Service im Internet unter der Adresse www.vboris.bayern.de an. Mit wenigen Mausklicks kann der gewünschte Bodenrichtwert abgerufen werden.

VBORIS steht abgekürzt für „Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem“. Es handelt sich dabei um ein Projekt der Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-Bayern) unter Federführung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses am Landratsamt Würzburg hat zusammen mit dem Vermessungsamt Würzburg die Daten nach internationalen Normen und Standards erfasst, so dass sie im Internet abrufbar und von berechtigten Nutzern in ihre eigenen Anwendungen eingebunden werden können. Die Daten werden somit in einem bundesweit einheitlichen Aussehen und mit dem Siegel „amtlich“ zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer Geodateninfrastuktur hat zum Ziel, den Zugang zu Geoinformationen wie z. B. den Bodenrichtwerten zu erleichtern. Die Initiative kommt aus Brüssel in Form der Richtlinie INSPIRE (infrastructure for spatial information in Europe). Der Freistaat Bayern hat mit dem Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetz die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt und die Bayerische Vermessungsverwaltung mit dem Aufbau beauftragt.

Zwischenzeitlich wurden in mehreren Modellprojekten länder- und ressortübergreifende Anwendungen realisiert: DeutschlandViewer, Darstellung der Schutzgebiete, BayernviewerDenkmal, VBORIS u. a. Zurzeit wird an der Bereitstellung der Bebauungspläne im Internet gearbeitet.

Der Freistaat hat das Projekt VBORIS mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bayer (IZB) zum Ausbau der eGovernment-Initiativen gefördert. Die notwendige Software wird dem Landratsamt von der Geschäftsstelle GDI-Bayern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen, die für die Landratsämter und kreisfreien Städte eingerichtet sind, auf der Grundlage der Kaufpreissammlung alle zwei Jahre festgestellt und veröffentlicht. Sie sorgen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Bauwillige, Investoren, Immobiliensachverständige, Behörden und viele andere benötigen sie für ihre Entscheidungen und ihre tägliche Arbeit.

Sind die Adresse oder die Flurstücksnummer eingegeben, liefert VBORIS auf dem Bildschirm einen Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte mit dem Bodenrichtwert auf der Grundlage der Digitalen Ortskarte der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Diese Leistung ist kostenlos und erspart dem Nutzer die telefonische Anfrage beim Gutachterausschuss. Wer eine schriftliche Auskunft oder ein komplettes Wertgutachten will, kann dies gegen Gebühr über ein Bestellformular online bestellen. Die Kartengrundlagen stellt die Bayerische Vermessungsverwaltung den Gutachterausschüssen zur Verfügung.

Landrat Eberhard Nuß schaltete den Dienst frei und schloss mit dem Vermessungsamt eine Vereinbarung über die Nutzung der Kartengrundlagen ab.

Bodenrichtwerte
Foto: Eva-Maria Schorno 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bodenrichtwert:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Die Bodenrichtwerte werden in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.


Verfasser der PM:
Emil Fischer, Vermessungsamt Würzburg, Weißenburgstraße 10, 97082 Würzburg
Tel. 0931/3906-214, Fax. 0931/3906-555, Mobil 0160/7201281