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21.09.2021

Sperrung der Bundesstraße B19 zwischen Bergtheim und Opferbaum und der Kreisstraße WÜ55 zwischen Fährbrück und B19

Am Montag, den 27.09.2021 beginnen die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Bundestraße B19 zwischen Bergtheim und Opferbaum sowie auf der Kreisstraße WÜ55 zwischen Fährbrück und der B19.

Die Sanierung der Fahrbahn ist erforderlich, da aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Asphaltbelag Verdrückungen und Risse aufweist.

Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke der B19 auf einer Länge von ca. 2,3 km und der WÜ55 auf einer Länge von ca. 1,5km. Gleichzeitig wird im Zuge der o.g. Arbeiten der Einmündungsbereich der WÜ 55 verbreitert und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein Tropfen hergestellt.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 27.09.2021 mit Arbeiten im Seitenraum entlang der WÜ 55, die unter Verkehr ausgeführt werden.

Ab Dienstag, 28.09.2021 beginnen die Bauarbeiten im kompletten Baufeld. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreiten der bestehenden Straßenabschnitte und den technisch notwendigen Bauabläufen ist eine Umsetzung der Maßnahme unter halbseitiger Sperrung nicht möglich. Die Vollsperrung der Streckenabschnitte Bergtheim bis Opferbaum, sowie Fährbrück bis B19 ist somit ab 28.09.2021 um 7:00 Uhr erforderlich. Die Gesamtbauzeit erstreckt sich voraussichtlich bis zum 15.10.2021.

Die Umleitungsstrecke verläuft ab dem nördlichen Anschluss Kürnach über die St2260 nach Prosselsheim, weiter über die St2270 nach Püssensheim, Dipbach, Schwanfeld, Hergolshausen, ab Kreisverkehrsplatz Bergrheinfeld weiter auf die St2447 Richtung Ettleben und in Werneck auf die B19. Die Verkehrsführung in Gegenrichtung erfolgt analog.

Für die Erneuerung der Bundesstraße B 19 investiert die Bundesrepublik Deutschland ca. 350.000 € und der Landkreis Würzburg für die Erneuerung der Kreisstraße WÜ55 ca. 100.000 €. Damit leisten der Bund und der Landkreis Würzburg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung des Straßennetzes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen bitten das Staatliche Bauamt Würzburg und der Landkreis Würzburg um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer sowie um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.