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18.10.2020

Corona - Aktuelle Fallzahlen für Stadt und Landkreis Würzburg

Stadt und Landkreis Würzburg auf Stufe "gelb" der bayerischen Corona-Ampel

Inzidenzen für Stadt und Landkreis Würzburg übersteigen Signalwert von 35.

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 26 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 18. Oktober 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.666, davon entfallen 913 auf die Stadt und 753 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.444 Patienten. Derzeit sind 163 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (80 in der Stadt Würzburg, 83 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 1.377 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.166 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt damit für die Stadt Würzburg 46,90 und den Landkreis 38,82.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Ab Montag gelten somit auch für den Landkreis Würzburg die Maßnahmen nach der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach Überschreiten des Signalwerts von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen:

1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

2. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.

3. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

4. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von
Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

5. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

6. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

7. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

8. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.


Hinweis:
Das Landratsamt Würzburg hat aktuell und im Hinblick auf die derzeitige Infektionslage keine stark frequentierten öffentlichen Plätze nach Ziffer 1 und 8 im Landkreis festgelegt. Im Gegensatz zur Stadt Würzburg sind im Landkreis derzeit keine öffentlichen Plätze bekannt, die Engstellen oder einen engen Verkehrsraum aufweisen, auf welchem nicht ein Umgehen möglich wäre.

Die Stadt Würzburg hat aufgrund des bereits gestern überschrittenen Signalwerts eine Allgemeinverfügung erlassen und erläutert in einer eigenen Pressemitteilung die nun geltenden Maßnahmen nach der seit heute geltenden Änderung der Siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zum Beispiel der erweiterten Maskenpflicht und des erweiterten Verbots von Alkoholkonsum.


Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem die Stadt bzw. der Landkreis Würzburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.


Woher kommen die Neuinfektionen?

Bei den Neuinfektionen handelt es sich um Personen verschiedener Altersgruppen. Sowohl Kinder- und Schulkinder als auch junge Erwachsene sowie Personen im mittleren Erwachsenenalter wurden positiv getestet. Ca. 20 % gehen auf die Testung von Kontaktpersonen zurück, vereinzelt handelt es sich um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Bei Fällen, in denen mehrere Personen gleichzeitig betroffen sind, können gemeinsame Unternehmungen (Kneipentour, private Feier) ermittelt werden.

Appell des Landrats

Landrat Thomas Eberth ruft die Bürger*innen zu erhöhter Vorsicht auf: „Die steigenden Infektionszahlen sind ein Warnruf an uns alle. Wir müssen jetzt eigenverantwortlich und solidarisch handeln, um größere Einschränkungen in unserem Alltag wie zu Beginn der Pandemie zu vermeiden. Das gelingt uns nur, wenn wir alle zusammenhalten und die bekannten Regeln beachten: Abstand halten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hände waschen und möglichst oft lüften.“


Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellt die Kindertageseinrichtungen in der Stadt auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis wird, obwohl der Signalwert von 35 überschritten ist, jedoch nur wenige Kindertageseinrichtungen betroffen sind, derzeit die Stufe „grün“ beibehalten. Allerdings wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass die Erzieher*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Kinder auch hier in festen Gruppen betreut werden. Diese Empfehlung begründet sich auf der Erfahrung, dass im Falle eines Infektionsgeschehen nicht alle Kinder und Erzieher*innen als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind und in 14-tägige Quarantäne gehen müssen.

Für die Schulen im Landkreis gelten durch die Änderung der 7. BayIfSMV die in § 25 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 automatisch angeordnete Maßnahmen, d .h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse.

Ob auch die Kindertageseinrichtungen und die Schulen im Landkreis Würzburg auf die Stufe „Gelb“ gestellt werden und somit die in den jeweiligen Rahmenhygieneplänen geregelten Maßnahmen zwingend einzuhalten sind, soll am Montag erneut diskutiert und gegebenenfalls umgesetzt werden.


Das Landratsamt Würzburg beliefert Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis bei Bedarf mit Masken und Desinfektionsmittel. Anforderungen können über https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/Coronavirus/Gesundheitssektor/ gestellt werden.


Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar
Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com


Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr

Telefon: 0931 8003-5100

Aufgrund der Verunsicherung in der Bevölkerung wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ab Mittwoch erhöht. Wir informieren rechtzeitig über die erweiterte Erreichbarkeit.

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.