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21.08.2020

Corona-Koordinierungsgruppe im Landratsamt weiter aktiv; Stellv. Landrätin mahnt Bevölkerung zur Einhaltung der Corona-Regeln

Auch wenn die Corona-Fallzahlen in Würzburg Stadt und Landkreis aktuell nur mäßig ansteigen, ist die Koordinierungsgruppe im Landratsamt im Einsatz und trifft sich unter anderem zum wöchentlichen Austausch.

Der Koordinierungsgruppe gehören neben Mitarbeiter*innen aus diversen Abteilungen des Landratsamtes auch externe Berater an, so zum Beispiel Vertreter von Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr. Auch Mediziner sind in der Koordinierungsgruppe vertreten.

Beim Treffen diese Woche berichtete unter anderem Jürgen Maier, Leiter der Polizeiinspektion Ochsenfurt, von der aktuell anspruchsvollen Aufgabe der Polizei, die Bevölkerung immer wieder auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinzuweisen und diese bei Bedarf auch durchzusetzen. Leider sei dabei nicht immer mit dem Verständnis der Bevölkerung zu rechnen. Insbesondere private (Grill-)Feiern auf öffentlichem Gelände und private Veranstaltungen müssten immer wieder aufgelöst werden, weil dabei die aktuellen Corona-Regeln verletzt werden.

Stellvertretende Landrätin Christine Haupt-Kreutzer appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Landkreisbürger*innen, die Corona-Regeln unbedingt einzuhalten: „Die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung haben bisher dazu geführt, dass wir die Corona-Pandemie gut im Griff haben. Und jede*r Einzelne kann durch sein Verhalten maßgeblich dazu beitragen, sich selbst und andere bestmöglich zu schützen: Waschen Sie sich regelmäßig gründlich mit Seife die Hände, tragen Sie – wo erforderlich – die Mund-Nasen-Maske korrekt und achten Sie vor allem auf die Einhaltung der Abstände!“

„Die Kombination dieser Maßnahmen bietet nach wie vor den besten Schutz vor einer Corona-Ansteckung“, schließt Christine Haupt-Kreutzer ihren Appell ab.

Auszug der aktuell geltenden Regeln (nicht vollständig, Quelle: StMI / 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Schulabschlussfeiern sowie Vereins- und Parteisitzungen

Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. 

Grillen und Feiern (mit Familie und/oder Freunden) auf öffentlichen Plätzen und Anlagen

ist generell untersagt.

Besuche zuhause

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl insbesondere unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5 m begrenzt werden.

Der Personenkreis ist möglichst konstant zu halten.

In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

Treffen im Freien

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet

1. mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands

oder

2. in Gruppen von bis zu 10 Personen.

Tragen einer Mund-Nasen-Maske

Es besteht eine eingeschränkte Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung), insbesondere bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs, des öffentlichen Fernverkehrs, des Flugverkehrs sowie in Geschäften.

Daneben können spezifische Pflichten zum Tragen einer Maske bestehen, etwa beim Aufsuchen von Arztpraxen, erlaubten Besuch von Patienten in Krankenhäusern oder bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.