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15.03.2021

Corona-Selbsttests im Handel erhältlich
Welche Regelungen gelten bei einem positiven Testergebnis

Seit kurzem gibt es im Handel Corona-Selbsttests (Point-of-Care-Antigen-Tests) zu kaufen. Damit können sich alle Menschen zu Hause, in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung eigenständig testen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Anwendung von Selbsttests nun in die Allgemeinverfügung Isolation eingebunden, um klare Richtlinien zur Vorgehensweise bei positiven Testergebnissen festzulegen.

Fällt bei einem Selbsttest das Ergebnis positiv aus, empfiehlt das Gesundheitsamt dingend, sich sofort in Selbstquarantäne zu begeben und beim Hausarzt oder beim Testzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg (www.testzentrum-wuerzburg.de, 0931 8000-828) einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren.

Gleiches gilt bei einem Selbsttest von Personal, Schüler*innen oder betreuten Kindern einer Schule oder Kindertagesbetreuungseinrichtung. Hier sollte zusätzlich die jeweilige Einrichtung unverzüglich über das positive Testergebnis informiert werden.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der PCR-Testung. Fällt der PCR-Test positiv aus, setzt sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung.

Weitere Informationen hierzu sind in Kürze auf der Seite www.zusammengegencorona.de des Bundesgesundheitsministeriums sowie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de nachzulesen.