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09.04.2021

Corona-Testpflicht an Schulen ab 12. April 2021 - Testressourcen werden erweitert

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ab Montag 12. April 2021 ein Corona-Test verpflichtend.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt nach dem Kabinettsbeschluss für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Bei einem positiven Selbsttest hat sich die betroffene Person unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen, beispielsweise am Testzentrum auf der Talavera. Im Allgemeinen liegt das Ergebnis bereits am darauffolgenden Tag vor. Alternativ können PCR-Testungen auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. In diesen Fällen hat das Gesundheitsamt auf die Schnelligkeit der Befundübermittlung keinen Einfluss. 

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis Würzburg rechnet deshalb mit einem erhöhten Bedarf am Testzentrum auf der Talavera und baut dort die Ressourcen weiter aus.

Ab sofort ist das Testzentrum wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 19.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr

Paul Justice, der das Testmanagement verantwortet, erklärt das Prozedere nach einem positiven Selbsttest am Beispiel eines Schülers: „Wenn ein Schüler positiv getestet ist, hat er sich in Quarantäne zu begeben und unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen. Noch in der Schule erhält er ein Schreiben des Gesundheitsamtes mit entsprechenden Hinweisen. Beispielsweise, dass er sich von der Schule aus direkt zum Testzentrum bzw. zum Hausarzt begeben soll, dabei sind öffentliche Verkehrsmittel zu vermeiden. Mit dem Schreiben des Gesundheitsamtes wird der Schüler am Testzentrum auf der Talavera ohne vorherige Terminvereinbarung getestet. Diese Regelung gilt übrigens für alle Personen mit positiven Selbsttest- und Schnelltest-Befunden. Speziell für die Schultestungen ist das Testzentrum bereits ab dem kommenden Montag wochentags ab 8.30 Uhr geöffnet. Weiter laufen darüber hinaus Planungen zur Einrichtung einer PCR-Teststelle im südlichen Landkreis Würzburg.“

Sollte das positive Selbsttest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, wird die betroffene Person durch eine*n Mitarbeiter*in des Gesundheitsamtes kontaktiert (positive PCR-Testergebnisse werden vom durchführenden Labor an das Gesundheitsamt übermittelt).

Wird das Ergebnis des Selbsttests durch den PCR Test nicht bestätigt, endet die Quarantäne der betroffenen Person mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses durch das beauftragte Labor oder den Hausarzt.

Landrat Thomas Eberth lobt im Zusammenhang mit der Erweiterung der Testressourcen auf der Würzburger Talavera die große Flexibilität von BRK und Johannitern: „Durch die hohe Einsatzbereitschaft der beiden Hilfsorganisationen ist es uns möglich, das Testzentrum auf der Talavera während der Woche nun auch vormittags zu öffnen und so die erwarteten Schul-Testungen abwickeln zu können. Für dieses Engagement danke ich allen Beteiligten von Herzen!“

Regelung für Schulen im Landkreis Würzburg
ab 12. April 2021:

Die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg beträgt am heutigen Freitag (9. April) laut RKI 105,98. Deshalb tritt ab dem 12. April 2021 entsprechend der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Schulen im Landkreis Würzburg folgende Regelung in Kraft, die bis zum 18. April 2021 gilt:

An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren im Landkreis Würzburg findet grundsätzlich Distanzunterricht (Homeschooling) statt. Ausnahmen sind die vierten Klassen der Grundschulen, hier kann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. 

Für die weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Würzburg findet ebenfalls Distanzunterricht statt. Ausnahmen gelten für die Jahrgangsstufen 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie für Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen. Hier kann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.