Seiteninhalt

10.03.2020

Ministerrat beschließt Verbot von Großveranstaltungen
Hotline für Bürgermeister und Gemeinden wird eingerichtet

Die Empfehlung des Bundes zur Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sieht der Bayerische Ministerrat als unumgänglich an, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Staatliche Stellen in Bayern sollen dies nun umgehend umsetzen.

  • Das Gesundheitsministerium wurde beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

  • Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11.03.2020 komplett bis zum Ende der Osterferien schließen.

  • Der Beginn der Vorlesungszeiten an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Der Forschungsbetrieb wird weitergehen. Die Vorlesungszeiten an den Universitäten beginnen regulär erst am 20.04.2020.

Der Ministerrat bittet zudem jeden Einzelnen, abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten kann.